AC Biogas: Weitere Insolvenzpläne in einem eigenverwalteten AC Biogas-Teilportfolio rechtskräftig

08.01.2016

[Hamburg, ] Nachdem der verfahrensleitende Insolvenzplan für den AC Biogas-Konzern, durch den der wesentliche Teil des ursprünglich mehr als 100 MW umfassenden Biogasanlagen-Portfolios an zwei branchenerfahrene Investoren veräußert wurde, bereits im März des letzten Jahres rechts­kräf­tig ge­worden war, haben die Eigenverwaltung unter Federführung der GÖRG-Partner Dr. Thorsten Bieg und Dr. Gerrit Hölzle und der Sachwalter Stephan Michels jetzt den nächsten Erfolg gemeldet:

Für ein Teilportfolio von fünf Gesell­schaf­ten mit ca. 20 MW Produktionskapazität konnte der Insolvenzplan zunächst nicht vollzogen werden, weil ein dort besicherter, international agierender Finanzinvestor die Zustimmung verweigerte. Wegen der un­siche­ren Ver­wer­tungs­befugnis entschieden sich die geschäftsführenden GÖRG-Partner im August 2015 eigenverwaltete Insolvenzverfahren einzuleiten. Zum Sach­walter wurde erneut der bekannte Münsteraner Verwalter Stephan Mi­chels bestellt, der bereits die erfolgreiche insolvenzrechtliche Sanierung der übrigen AC Biogas-Gruppe als Sachwalter begleitet hatte. Die Eigenverwaltung wurde durch Massekredite der Hausbank finanziert.

Nach einer nur ca. vierwöchigen Antragsphase bot die bereits bei den übrigen AC Biogas-Gesellschaften investierte Energielenker-Gruppe im eingeleiteten Insolvenzplanverfahren als „weißer Ritter“ die Übernahme sämtlicher Anteile an diesem Teilportfolio an. Der Share-Deal wurde in den Insolvenzplänen für die in der Rechtsform der GmbH organisierten Gesellschaften durch Kapitalschnitt, für eine in der Rechts­form der GmbH & Co KG organisierte Gesellschaft durch Auf­lösung des bisherigen und zeit­glei­che Schaffung eines neuen Kommanditkapitals strukturiert. Da­durch gingen die Sicherheitenrechte des opponierenden Finanzinvestors unter.

Der von dem Finanzinvestor im Erörterungs- und Abstimmungstermin gestellte Minderheiten­schutz­an­trag nach § 251 InsO blieb ohne Erfolg; die In­sol­venz­pläne wurden Mitte Dezember bestätigt. Auch die gegen die Bestätigungsbeschlüsse ein­ge­reichten Sofortigen Beschwerden des Finanzinvestors blieben ohne Erfolg: Das zuständige Land­ge­richt Müns­ter wies diese Ende Dezember durch Beschluss nach § 253 Abs. 4 InsO wegen vor­rangigen Voll­zugsinteresses der Pläne zurück und lies die Rechtsbeschwerde nicht zu. GÖRG-Partner Dr. Thorsten Bieg: „Innerhalb von nur knapp fünf Monaten konnte trotz erheblichen Widerstandes eines Großgläubigers für fünf weitere Gesellschaften der AC Biogas-Gruppe eine komplexe Eigenverwaltung mit Insolvenzplänen beendet werden.“ GÖRG-Partner Dr. Gerrit Hölzle ergänzt: „Das durch das ESUG geschaffene ge­sellschaftsrechtliche Gestaltungspotential und die deutlich verbesserten Vollzugs­mög­lich­kei­ten zeigen, dass, wenn richtig angewendet, es eines vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens nicht bedarf. Wir haben das Handwerkszeug, das wir brauchen.“. Auch der Sachwalter Stephan Michels äußert sich sehr zufrieden: „Die insolvenzrechtliche Sanierung der AC Biogas-Gruppe ist nunmehr erfolgreich abgeschlossen. Wir wünschen den Mitarbeitern, Investoren, Lieferanten, Kunden und finanzierenden Banken einen erfolgreichen Neustart, unbelastet von den finanziellen Altlasten der Vergangenheit.“

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