Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und mit ihm neue Pflichten für Unternehmen. Dies gilt insbesondere für Betreiber von Webseiten und Online-Shops.
Ziel der Neuerungen ist es, Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich sind.
Die Pflichten für Hersteller, Händler, Importeure und Dienstleister sind umfassend. Neben produktspezifischen Anforderungen stehen vor allem elektronische Dienstleistungen und damit Unternehmenswebseiten und Online-Shops im Fokus.
Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen nicht entsprechend anpassen, müssen mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. Je nach Verstoß drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Darüber hinaus sind Rückrufe oder Rücknahmen der betroffenen Produkte möglich. Auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen sind denkbar, denn auch Verbraucher, Wettbewerber und Interessenverbände können einen Verstoß melden oder eigene Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung oder Schadensersatz geltend machen.
Welche Unternehmen sind betroffen und welche Ausnahmen gibt es? Welche Anforderungen gelten, wie können sie umgesetzt werden? Wie müssen Webseiten angepasst werden?
Julia Selbmann-Romano und Lena van Bracht geben in der Online-Veranstaltung einen Überblick über das BFSG, zeigen Beispiele auf und beantworten Fragen. Als Rechtsanwältinnen beraten sie nationale und internationale Unternehmen im Bereich IP/Commercial.
Sie sind herzlich eingeladen, an unserer Online-Veranstaltung am 29. April 2025 um 12:00 Uhr teilzunehmen und sich mit uns auszutauschen.
Anmeldung
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung per E-Mail an Frau Anja Wieczorek. Gerne können Sie uns auch Ihre Fragen vorab zusenden. Die Einwahldaten erhalten Sie wenige Tage vor der Veranstaltung.
E-Mail: AWieczorek [at] goerg.de (AWieczorek[at]goerg[dot]de) (Betreff: Webinar BFSG)
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!