"Der angesichts der Energiewende erforderliche Ausbau der Windenergie hat erhebliche Auswirkungen auf das Bauplanungsrecht. Vor allem die Rechtslage rund um den neu geschaffenen § 245e Baugesetzbuch (BauGB) ist in Bewegung. Diese aufgrund des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen vom 20. Juli 2022 am 1. Februar 2023 erstmalig in Kraft getretene und seitdem mehrfach geänderte Vorschrift verlagert die Ausweisung von Windenergiegebieten strukturell zunehmend von der gemeindlichen auf die regionalplanerische Ebene. Insbesondere im Zusammenspiel mit dem neu etablierten System der Flächenbeitragswerte hatte dies den unerwünschten Nebeneffekt, dass es planungswilligen Gemeinden rechtlich kaum noch möglich war, eigenständig Windenergiegebiete auszuweisen."
Die Öffnungsklausel für die Windenergie in §245e Abs. 5 BauGB-Planungsmöglichkeiten für Kommunen
Abhandlung
Aufsatz gemeinsam mit Lukas Ott, in UPR 9/2024, 321 ff.