Die Solardachpflicht kommt. Was in einigen Bundesländern bereits gilt, hat der neue Bundeswirtschaftsminister im Zuge seiner „Eröffnungsbilanz“ am 11. Januar 2022 nun auch auf Bundesebene angekündigt. Nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch private Gebäudeeigentümer werden dann bundesweit zur Nutzung des Solarpotentials ihrer Dachflächen verpflichtet. Um aus einer solchen Pflicht eine Tugend zu machen – denn oftmals ist die Nutzung einer gewerblichen Aufdachanlage energiewirtschaftlich sinnvoll – bieten sich neue Gestaltungschancen. Sie waren bislang zumeist unwirtschaftlich. Die aktuell sehr hohen Strompreise lassen dies in anderem Licht erscheinen und eine Rückkehr der Strompreise auf das frühere Niveau ist nicht wahrscheinlich.
Unsere Referenten Jannis Sokianos und Christian Wengert (Business Development Regenerative Energien | Berlin) erläuterten in der Online-Veranstaltung zentrale Begriffe und Regelungen sowie rechtliche Spielräume und wirtschaftliche Potentiale.