Newsletter Immobilienwirtschaftsrecht, 01/2020

Köln, 02.03.2020

Erneut stellen wir Ihnen nachfolgend Neuerungen bzw. neue Projekte aus der Gesetzgebung vor. Unter anderem möchte sich der Gesetzgeber nach vielen Jahren dem Dauerbrenner der Schriftformverletzungen bei langfristigen Gewerbemietverträgen widmen. Danach soll z. B. nur noch dem Erwerber ein – zeitlich befristetes – Kündigungsrecht wegen Verstößen zustehen, die vor dem Zeitpunkt des Erwerbs der Immobilie liegen. Neben den anderen Gesetzesprojekten wie Mietpreisbremse und Mietendeckel sowie den Verschärfungen bei der Geldwäschebekämpfung berichten wir in diesem Newsletter zudem noch über zwei interessante Gerichtsentscheidungen aus dem Baurecht.

Folgende Themen haben wir dieses Mal in unserem Newsletter für Sie in Kurzform aufbereitet:

  • Schriftformerfordernis im Mietrecht – Bundesrat bringt Gesetzentwurf ein
  • „Mietpreisbremse“ und „Mietendeckel“
  • Verjährung von mangelbezogenen Erfüllungsansprüchen bei fehlender Abnahme
  • Kein Schadensersatz in Höhe von fiktiven Mangelbeseitigungskosten
  • Verschärfung der Regelungen zur Geldwäschebekämpfung“

Wir wünschen viel Vergnügen und neue Erkenntnisse beim Lesen. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!

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