Unser Partner und Restrukturierungsexperte Dr. Michael Schaumann hat dem Venture Capital Magazin ein Interview gegeben, in dem er die jüngsten Entwicklungen der Insolvenzzahlen in Deutschland beleuchtet. Er erklärt, auf welche Punkte Start-up-Geschäftsführer und Venture-Capital-Investoren achten sollten, um drohende Insolvenzen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
„Für den GmbH-Geschäftsführer, ob Geschäftsführer eines Start-ups oder nicht, besteht die Pflicht, eine Krise rechtzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten“, so Schaumann. Ein Geschäftsführer müsse bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder einer Überschuldung ohne „schuldhaftes Zögern“ einen Insolvenzantrag stellen. Dabei sei zu beachten: „Die dafür genannte Frist von drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise sechs Wochen bei Überschuldung zur Stellung eines Insolvenzantrags gilt – anders als oft irrig angenommen – nur als Höchstfrist. Eine zivil- und strafrechtliche Haftung kann schon ab Tag eins beginnen.“
Weiter führt er aus: „Der Investor oder Venture Capital-Investor ist im Regelfall Gesellschafter. Wesentliches Interesse von ihm ist, sein Investment zu erhalten und zu mehren.“ Im Falle der Insolvenz sei regelmäßig damit zu rechnen, dass seine Beteiligung wertlos zu werden drohe. Wenn noch ausreichend Zeit vorhanden sei, könne der Investor auch gemeinsam mit der Geschäftsführung alternative Sanierungswege anstoßen.
Die größte Gefahr sei erfahrungsgemäß, so Schaumann, dass die Sanierung eines Unternehmens an der Zeitschiene scheitert: „Steht nämlich eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unmittelbar bevor oder ist bereits eingetreten, so kann die weitere Finanzierung vielleicht deshalb scheitern, weil die Mittel nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können.“
Schaumann rät dazu, Finanzierungszusagen und Bewertungsfragen rechtzeitig zu klären, damit Unsicherheiten bei der Liquidität beseitigt würden. „Wenn sich die Unterdeckung bereits in der kurzfristigen Liquiditätsplanung zeigt, ist es meist schon zu spät“.
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