[Berlin, ] Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) sieht vor, dass die finanzielle Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien spätestens 2017 durch Ausschreibungen wettbewerblich ermittelt werden soll.
Das BMWi hat am 31.7.2015 Eckpunkte für die Ausgestaltung der Ausschreibungen vorgelegt und auf seinen Internetseiten veröffentlicht. Im Zuge der Einführung der Ausschreibungen wird das EEG umfassend überarbeitet und angepasst (EEG 2016), der Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren sieht vor, dass der Gesetzentwurf zum Ausschreibungsdesign in diesem Herbst erstellt wird.
Das BMWi hat ein wissenschaftliches Konsortium aus Ecofys, Fraunhofer ISI, Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB sowie BBG und Partner beauftragt, ein Konzept für das Ausschreibungsdesign zu entwickeln. Die Eckpunkte berücksichtigen die Empfehlungen des Zwischenberichts des Konsortiums, dieser ist gleichzeitig mit den Eckpunkten veröffentlicht worden. Der Zwischenbericht analysiert die Marktsituation der verschiedenen erneuerbaren Energien und spricht Empfehlungen für ein Ausschreibungsdesign aus.
Der Zwischenbericht steht hier zum Download bereit.
Das Berliner Energierechts-Team von GÖRG berät seit längerer Zeit Bundes- und Landesministerien bei der Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der Energiewende im Allgemeinen, insbesondere das BMWi und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zum Ausbau der erneuerbaren Energien, des Netzausbaus und der Energieeffizienz.
Berater des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Christoph Riese, Partner, Berlin
Dr. Julian Asmus Nebel, Assoziierter Partner, Berlin