Fachbeitrag
In seinem Urteil vom 18.01.2024 hatte sich der BGH erneut mit der Frage zu befassen, inwieweit bei unverbrieften Namensschuldverschreibungen (NSV) aufgrund einer Mehrheitsklausel durch Beschluss nach Belieben in die Rechtsposition der Inhaber der NSV eingegriffen werden kann.