In diesem neuen Fachbeitrag analysieren unsere Immobilien-Experten Dr. Markus Heider, Katharina Meeser und Patrick Wüstefeld, LL.M. (Stellenbosch) die Entwicklung der Rechtsprechung zu Aufklärungspflichten des Immobilienverkäufers in der Transaktion bis zur „Datenraum“-Entscheidung des BGH im September 2023. Dazu zeigen sie wichtige Aspekte auf, die insbesondere im Rahmen einer Due Diligence berücksichtigt werden müssen:
Die Reichweite der Aufklärungspflichten des Verkäufers ist stets einzelfallabhängig. Für deren Ermittlung ist die berechtigte Erwartung des Käufers, dass der Verkäufer ihn über einen bedeutenden Umstand aufklären werde, von entscheidender Bedeutung. Das Abstellen auf die Erwartung des Käufers birgt für einen Verkäufer ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit. Für wirkliche Klarheit hat die Rechtsprechung bislang nur teilweise gesorgt.
Die Tendenz in der Rechtsprechung geht zu einer immer weiteren Ausdehnung von Aufklärungspflichten des Verkäufers.
Aus anwaltlicher Sicht ist dem Verkäufer deshalb zu einer weitgehenden Aufklärung des Käufers zu raten.