Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Bereits jetzt kann man absehen, dass die medizinischen, gesellschaftlichen und vor allem auch wirtschaftlichen Folgen uns noch längere Zeit begleiten werden. Viele Unternehmen sind in kurzer Zeit unverschuldet in ihrer Existenz bedroht. Schnelles und beherztes Handeln der Politik, bei der Bekämpfung der Ausbreitung des Virus ebenso wie bei der Unterstützung der Wirtschaft, ist daher alternativlos.
Der deutsche Gesetzgeber hat sich dieser Aufgabe angenommen und neben milliardenschweren Hilfspaketen auch rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, die Unternehmen auf dem Weg durch die Krise die nötigen Leitplanken bieten. Und das in einem vor wenigen Wochen noch kaum für möglich gehaltenen Umfang.
Mit dem Corona-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG) will der Gesetzgeber helfen, durch die Corona-Pandemie bedingte Insolvenzen zu vermeiden. Allerdings: Nicht alle Probleme sind gelöst, nicht alle Unternehmen fallen unterschiedslos in den Anwendungsbereich der Regeln und auf manche Fragen wird erst die Praxis Antworten finden können. Dies gilt vor allem für die Frage nach dem „richtigen“ Verhalten von Geschäftsführern und Vorständen in der gegenwärtigen Gemengelage. Nicht zuletzt, um eigene Haftung zu vermeiden.
Im Online-Event „Insolvenzrecht und Gesellschafterhaftung“ zu den gerade erst in Kraft getretenen Vorschriften stellt Prof. Dr. habil Gerrit Hölzle die gesetzlichen Regelungen, ihren Anwendungsbereich sowie offen gebliebene Fragen dar und zeigt Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten auf.