GÖRG berät Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH sowie Klinikum Frankfurt Höchst GmbH im Anmeldeverfahren

05.06.2013

[Frankfurt, ] Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben, die Kliniken des Main-Taunus-Kreises und das Klinikum Frankfurt-Höchst auf eine Gesellschaft zu verschmelzen, im Hauptprüfverfahren freigegeben. An der neuen Gesellschaft werden der Main-Taunus-Kreis und die Stadt Frankfurt am Main beteiligt sein.

Dr. Werner Mielke, Partner bei GÖRG, hat die Kliniken im Anmeldeverfahren vor dem Bundeskartellamt beraten. Hierbei ging es vor allem um die Abgrenzung des räumlich relevanten Marktes sowie die wettbewerblichen Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Im Gebiet Main-Taunus/Höchst sind die Beteiligten die mit Abstand führenden Anbieter von akutstationären Krankenhausdienstleistungen. Unsere Ermittlungen haben aber gezeigt, dass auch die benachbarten Frankfurter Kliniken für die Patienten aus der Region eine ernsthafte Alternative darstellen, so dass wir das Vorhaben im Ergebnis freigeben konnten.“

Das Klinikum Frankfurt-Höchst ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung und Lehrkrankenhaus der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main. Mit 989 Planbetten und 15 Fachabteilungen werden über 30.000 Patienten im Jahr behandelt. Die Kliniken des Main-Taunus-Kreises betreiben westlich von Frankfurt am Main ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung mit zwei Standorten in Bad Soden und Hofheim. Das Haus in Bad Soden verfügt über 337 Planbetten und 7 Fachabteilungen, das Krankenhaus in Hofheim über 167 Planbetten in den Fachabteilungen für Geriatrie und Innere Medizin (Pneumologie) sowie in der Schlaganfallabteilung/Stroke Unit. An beiden Standorten werden insgesamt über 19.000 Patienten im Jahr stationär behandelt.

Berater Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH sowie Klinikum Frankfurt Höchst GmbH

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten
Dr. Werner Mielke, LL.M, Partner, Kartellrecht, Frankfurt am Main

Newsletter Icon

Keine Neuigkeiten verpassen.

Zur Newsletter-Anmeldung

Hände die etwas in eine Laptop Tastatur eingeben

Einige der von uns gesetzten Cookies dienen dazu, bestimmte Funktionen unserer Webseiten zu ermöglichen, insbesondere zur Steuerung des Cookie-Banners (damit dieses bei Ihren erneuten Besuchen nicht immer wieder angezeigt wird). Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, insbesondere nicht Ihre IP-Adresse. Andere Cookies, die zu Analysezwecken gesetzt werden (siehe hierzu auch den Abschnitt „Web-Analyse-Tools“), helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unseren Webseiten interagieren. Diese Cookies dienen dazu, die Nutzung unserer Webseiten statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes auszuwerten. Die Analyse-Cookies werden bis zu 13 Monate gespeichert.

Datenschutzerklärung