Formwirksamer Abschluss eines Grundstücksvertrags bei mit diesem beurkundeter aufschiebender Bedingung der Wirksamkeit eines nicht beurkundeten Durchführungsvertrags – Anmerkung zum Urteil des BGH vom 29.01.2021 – V ZR 139/19

05.08.2021

Formwirksamer Abschluss eines Grundstücksvertrags bei mit diesem beurkundeter aufschiebender Bedingung der Wirksamkeit eines nicht beurkundeten Durchführungsvertrags – Anmerkung zum Urteil des BGH vom 29.01.2021 – V ZR 139/19

ZfIR 7/2021, Seite 321

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