AG Köln bestätigt starke Stellung des gemeinsamen Vertreters im Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG

06.04.2025

Fachbeitrag

Das AG Köln hat in seinem Beschluss vom 09.12.2024 klargestellt, dass in einem Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG der gemeinsame Vertreter aller Anleihegläubiger (gV) alleine berechtigt und verpflichtet ist, die Rechte der Anleihegläubiger geltend zu machen. Der gV kann im StaRUG-Verfahren Maßnahmen daher zustimmen, auch wenn ihm dieses Recht außerhalb des Restrukturierungsverfahrens gar nicht ausdrücklich eingeräumt wird. 

Mehr dazu im BondGuide.

Law Corner im BondGuide vom 6. April 2025

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