[Köln, ] Nachdem der Investor die Kaufpreiszahlung nicht fristgerecht erbracht hat, ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen der STRENESSE AG vom Unternehmenskaufvertrag mit der Strenesse GmbH zurückgetreten und hat die Geschäfte übernommen.
Der Investor war nach dem Unternehmenskaufvertrag verpflichtet bis zum 31.08.2016 den Kaufpreis für die Vermögensgegenstände der Strenesse AG zu zahlen. Diese Frist wurde mit Zustimmung des Gläubigerausschusses bis zum heutigen Tage 12 Uhr verlängert, ohne dass der Kaufpreis bezahlt wurde. Der Insolvenzverwalter hat deshalb zum Schutze der STRENESSE AG und seiner Gläubiger keine andere Wahl als von dem Kaufvertrag zurückzutreten.
„Die Geschäfte laufen planmäßig weiter, alle Lieferanten und Kundenbeziehungen werden aufrechterhalten“, so Insolvenzverwalter und GÖRG-Partner Dr. Jörg Nerlich.