"Zum 1. Januar 2024 tritt in Deutschland ein zeitgemäßes Personengesellschaftsrecht in Kraft. Auch wenn sich mancher einen mutigeren Ansatz gewünscht hätte, wird die Reform doch allgemein begrüßt. Von den Änderungen betroffen sind primär die GbR. Aber auch oHG und KG sollten ihre Gesellschaftsverträge überprüfen."
Unser Partner Dr. Lars Weber gibt in diesem Artikel einen Ausblick über die Änderungen des zum 01. Januar 2024 in Kraft tretenden reformierten Personengesellschaftsrechts.
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