"Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mund, hat in den vergangenen Monaten wiederholt darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Kronzeugenanträge, mit denen Unternehmen Kartelle dem Bundeskartellamt gegenüber freiwillig anzeigen und damit aufdecken, zurückgegangen ist. Dies gilt offensichtlich vor allem für große Konzerne mit eigenen Rechtsabteilungen, von denen in der Vergangenheit der überwiegende Teil der Kronzeugenanträge kam."
In diesem Fachbeitrag informiert unser Experte Dr. Maxim Kleine über die aktuellen Bestimmungen des Kartellrechts.