GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB hat die Hamburger Hochbahn AG bei der Verschmelzung mit Tochtergesellschaften, die bislang Leistungen im Linienverkehr und Sonderverkehr für die HOCHBAHN erbrachten, beraten. Im Vordergrund der Beratungsleistungen standen personalrechtliche Konsequenzen der Verschmelzung, insbesondere die Verhandlungen mit dem Konzernbetriebsrat der Hamburger Hochbahn AG und den lokalen Betriebsräten der verschmolzenen Tochtergesellschaften.
Im Vordergrund der entsprechenden Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretungen standen die Konditionen und Rahmenbedingungen der Zusammenführung der Arbeitnehmer aus verschiedenen Gesellschaften in eine Gesellschaft. Damit einher ging die Zusammenführung und Angleichung unterschiedlicher Arbeitsbedingungen auf Basis unterschiedlicher Rechtsgrundlagen, insbesondere einer Vielzahl verschiedener Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.
Die Hamburger Hochbahn AG ist das zweitgrößte Nahverkehrsunternehmen in Deutschland und ist verantwortlich für den U-Bahn- und den größten Teil des Bus-Betriebs in der Freien und Hansestadt Hamburg. Teile des Busbetriebs wurden bislang über Tochtergesellschaften abgewickelt. Angesichts der Klimadebatte weitet die Hamburger Hochbahn AG derzeit ihr Leistungsangebot im Rahmen einer Angebotsoffensive aus. Gleichzeitig werden Fahrzeuge im Konzernverbund auf emissionsfreie Antriebe umgestellt. Zur Unterstützung dieser Ziele sollte das gesamte Buspersonal des Konzerns einheitlich gesteuert und sämtliche sachlichen Betriebsmittel einer gemeinsamen Leitung unterstellt werden.
Berater Hamburger Hochbahn AG
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Burkhard Fabritius, MBA, Partner, Arbeitsrecht, Hamburg
Dr. Philine Stamer, LL.M., Assoziierte Partnerin, Arbeitsrecht, Hamburg
Paul Caesar Rode, Assoziierter Partner, Gesellschaftsrecht, Hamburg
Inhouse Recht
Dr. Johanna Jonas, Arbeitsrecht, Hamburg
Sebastian Koch, Arbeitsrecht, Hamburg
Klaus Schirrmacher, Gesellschaftsrecht, Hamburg