Klage gegen den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für Datenverkehr mit den USA

Berlin, 11.09.2023

Der Angemessenheitsbeschluss vom 10. Juli 2023 steht weniger als zwei Monate nach seiner Verabschiedung vor der Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof. Überraschend ist nicht die Tatsache, dass eine Überprüfung stattfindet. Die Überraschung ist, dass der Kläger nicht Max Schrems ist.

Hintergrund 

Am 10. Juli 2023 verabschiedete die EU-Kommission den Angemessenheitsbeschluss (zu finden unter: https://commission.europa.eu/ document/fa09cbad-dd7d-4684-ae60-be03fcb0fddf_en), auf dessen Grundlage Datenübermittlungen in die USA erfolgen können sollten (hierzu Legal Update vom 11.07.2023).

Klage eingereicht

Der französische Abgeordnete Philippe Latombe hat in einer Pressemitteilung (https://www.politico.eu/wp-content/uploads/2023/09/07/4_6039685923346583457.pdf) mitgeteilt, dass er Klage beim Europäischen Gerichtshof erhoben hat. Er fühle sich durch den neuen Angemessenheitsbe-schluss in seinen Rechten verletzt, da dieser nicht mit der DSGVO und nicht mit der Charta der Grundrechte der Union in Einklang stehe.

Das Trans-Atlantic Data Privacy Framework, das dem Angemessenheitsbeschluss zu Grun-de liegt, verstoße aufgrund unzureichender Garantien für die Achtung des Privat- und Familienlebens im Hinblick auf die massenhafte Erhebung personenbezogener Daten gegen die Charta der Grundrechte der Union und aufgrund fehlender Garantien für das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und den Zugang zu einem unparteiischen Gericht, fehlender Rahmenbedingungen für automatisierte Entscheidungen oder fehlender Garantien für die Sicherheit der verarbeiteten Daten gegen DSGVO.

Sein Ziel sei, dass das derzeitige Abkommen ausgesetzt oder sogar aufgehoben wird.

Zukunft des Angemessenheitsbeschlusses

Kritik begleitete den gesamten Abstimmungsprozess zwischen den USA und Europa sowie die Beratungen und Entscheidungen der Organe der Europäischen Union. Die gerichtliche Überprüfung des Angemessenheitsbeschlusses war – wie bei seinen Vorgängern – zu erwarten

Es ist nicht klar, ob der Europäische Gerichtshof die Verbesserungen des neuen Trans-Atlantic Data Privacy Framework als ausreichend ansieht. NOYB - Europäisches Zentrum für digitale Rechte, von Max Schrems initiiert, bezeichnete das Abkommen bereits als „Kopie des gescheiterten "Privacy Shield"-Abkommens“ (https://noyb.eu/de/european-commission-gives-eu-us-data-transfers-third-round-cjeu).

Handlungsbedarf

Die meisten Unternehmen haben geahnt, dass der neue Angemessenheitsbeschluss nur vorübergehend Ruhe einkehren lässt. Noch besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. 

Es bleibt aber empfehlenswert, Datentransfers in die USA regelmäßig zu hinterfragen, Alternativen zu prüfen, technische und vertragliche Maßnahmen für erforderliche Datentransfers in die USA einzuführen oder beizubehalten und  die weitere Entwicklung im Auge zu behalten.

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