KI-Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht!

Berlin, 12.07.2024

Heute, am 12. Juli 2024, und damit pünktlich zum Wochenende wurde die EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Verordnung stellt das weltweit erste umfassende Regelwerk zur Regulierung von KI dar und wurde am 21. Mai 2024 von den 27 EU-Mitgliedstaaten verabschiedet. 

Wann tritt die KI-Verordnung in Kraft?

Die KI-Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 

Ab dann gelten folgende Meilensteine, basierend auf Artikel 113 KI-VO:

  • 2. Februar 2025: Kapitel I und Kapitel II (Verbot von KI mit unannehmbaren Risiken) finden Anwendung.
  • 2. August 2025: Kapitel III Abschnitt 4 (Meldebehörden), Kapitel V (KI-Modelle für allgemeine Zwecke), Kapitel VII (Governance), Kapitel XII (Vertraulichkeit und Sanktionen) und Artikel 78 (Vertraulichkeit) werden gelten, mit Ausnahme des Artikels 101 (Geldbußen für GPAI-Anbieter).
  • 2. August 2026: Die übrigen Bestimmungen der KI-VO finden Anwendung.
  • 2. August 2027: Es gelten Artikel 6 Absatz 1 KI-VO und die entsprechenden Verpflichtungen in dieser Verordnung.

Gemäß Artikel 56 KI-VO müssen die Praxisleitfäden spätestens am 2. Mai 2025 fertig sein.

Die meisten Bestimmungen der Verordnung werden erst nach einer Übergangszeit von zwei Jahren, also ab dem 2. August 2026, vollständig anwendbar sein. Einige spezifische Regelungen, wie das Verbot von KI-Systemen mit unannehmbaren Risiken, werden bereits sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung, also zum 2. Februar 2025 wirksam.

Die Verordnung zielt darauf ab, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Nutzung von KI in der EU zu schaffen, der sowohl die Sicherheit und Grundrechte der Bürger schützt als auch Innovationen fördert. Sie enthält strenge Anforderungen insbesondere für Hochrisiko-Anwendungen und verbietet den Missbrauch von KI-Systemen.

Was ist jetzt zu tun?

Neben der Evaluation der angewandten KI-Systeme und geplanten KI-Anwendungen bedarf es auch einer Risikoanalyse und der Klärung der Adressatenstellung

Unternehmen und Organisationen sollten frühzeitig damit beginnen, ihre KI-Systeme zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den neuen Anforderungen entsprechen. 

Eine gründliche Risikoanalyse und die Identifikation relevanter Stakeholder sind ebenfalls erforderlich, um die Einhaltung der Verordnung zu gewährleisten.

Weiterführende Informationen zum Thema künstliche Intelligenz finden Sie in unseren folgenden Beiträgen:

Der vollständige Text der Verordnung ist über folgenden Link verfügbar: 

Verordnung - EU - 2024/1689 - EN - EUR-Lex (europa.eu)

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