[Köln, ] Die Gläubiger der insolventen Pfleiderer AG haben dem von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplan im Abstimmungstermin am 12.09.2012 in Düsseldorf zugestimmt. Der Insolvenzplan fand in allen Gruppen entweder einstimmige Zustimmung oder die Zustimmung der erforderlichen Mehrheiten der Planbeteiligten. Dies beinhaltet auch die Gruppe der Aktionäre, welche nach der Änderung der Insolvenzordnung durch das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ebenfalls stimmberechtigt waren. Die Pfleiderer AG hat damit einen weiteren großen Schritt zu einer umfassenden Entschuldung, Enthaftung und Entflechtung gemacht.
Die Pfleiderer AG hatte am 28.03.2012 beim Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht – Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen wegen Überschuldung gestellt. Die beantragte Eigenverwaltung wurde angeordnet. Das Insolvenzverfahren wurde am 17.04.2012 eröffnet und Herr Rechtsanwalt Horst Piepenburg zum Sachwalter bestellt, nachdem er zuvor bereits als vorläufiger Sachwalter bestellt worden war.
Die Pfleiderer AG ist die Obergesellschaft (Holding) der Pfleiderer-Gruppe, einer der weltweit führenden Systemanbieter von Holzwerkstoffen, insbesondere von Spann- und Holzphaserplatten sowie Laminatfußböden. Die Unternehmensgruppe beschäftigt an 16 Standorten in Europa und Nordamerika etwa 4.900 Mitarbeiter. Neben den Standorten in Deutschland existieren Produktionsstandorte in Polen, Russland, Schweden, Kanada und den USA. Zu den Kunden der Pfleiderer-Gruppe zählen vor allem die Möbelindustrie und der Großhandel, aber auch Baumärkte, die Fußbodenindustrie, der Einzelhandel sowie Architekten und Inneneinrichter.
Im Laufe des Jahres 2010 entwickelte sich die finanzielle Situation der Pfleiderer-Gruppe wider Erwarten negativ, so dass die zuvor vereinbarten Kreditbedingungen nicht eingehalten werden konnten. Am 21.12.2010 schloss die Pfleiderer AG mit ihren Finanzgläubigern eine Stillhaltevereinbarung, um ein nachhaltiges Restrukturierungskonzept zu entwickeln. Am 12.05.2011 konnte die Pfleiderer AG sodann mit sämtlichen Finanzgläubigern und wesentlichen weiteren Gläubigern einen umfassenden Restrukturierungsrahmenvertrag abschließen, der u.a. auch Kapitalmaßnahmen sowie eine Restrukturierung der von einer niederländischen Tochtergesellschaft gegebenen Hybrid-Anleihe vorsah. Sowohl die Hauptversammlung der Aktionäre als auch die Versammlung der Hybrid-Gläubiger stimmten mit überwältigender Mehrheit den Restrukturierungsmaßnahmen zu. Einzelne Aktionäre und Anleihegläubiger griffen diese Beschlüsse jedoch gerichtlich an. Nachdem das Freigabeverfahren für die Restrukturierung der Hybrid-Anleihe wider Erwarten am 27.03.2012 aufgrund des Beschlusses des OLG Frankfurt scheiterte, konnte der vereinbarte Restrukturierungsprozess nicht innerhalb der gesetzten Frist bis zum 30.06.2012 rechtskräftig abgeschlossen werden, so dass die Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens geboten war.
Der vom (eigenverwaltenden) Sanierungsvorstand, in Person der Sanierungsexperten Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Ziems und Dipl.-Kfm. Elmar Geissinger, gemeinsam mit den Beratern der Gesellschaft entwickelte Insolvenzplan knüpft an die zuvor begonnenen Sanierungsbemühungen an und beinhaltet eine nachhaltige Entschuldung der Pfleiderer AG, sanierende Kapitalmaßnahmen (insbesondere die Herabsetzung des Grundkapitals der Pfleiderer AG auf Null und eine sich anschließende Kapitalerhöhung), die Enthaftung für Verbindlichkeiten nachgeordneter Gesellschaften, die Entflechtung von Gesellschaften, welche nicht zum Kernbereich der zukünftigen Pleiderer-Gruppe gehören sowie die Zahlung einer Insolvenzquote (vorläufige Schätzung unter allem Vorbehalt ca. 9,7-8%) an die ungesicherten nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger. Entsprechend der gesetzlichen Wertung enthalten gemäß dem Insolvenzplan weder die Aktionäre noch die nachrangigen Insolvenzgläubiger Leistungen.
Der Insolvenzplan steht noch unter einer Anzahl von Bedingungen, insbesondere dem Abschluss verschiedener Vereinbarungen, die die Umsetzung des Insolvenzplans ermöglichen, der Erteilung verbindliche Auskünfte der Finanzverwaltung wie auch Kartellgenehmigungen, die erfüllt sein müssen, bevor der Insolvenzplan gerichtlich bestätigt werden kann. Sobald der Bestätigungsbeschluss des Amtsgerichts Düsseldorf Rechtskraft erlangt, kann mit der Umsetzung des Insolvenzplans begonnen werden.
Berater Pfleiderer AG
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten
Dr. Martin Stockhausen, Partner, Insolvenzrecht, Köln – federführend
Dr. Helmut Balthasar, Partner, Insolvenzrecht, Essen
Dr. Christoph Janssen, Partner, Insolvenzrecht, Köln
Dr. Boris Ober, Associate, Insolvenzrecht, Köln
Jan Hendrik Groß, Associate, Insolvenzrecht, Köln
Dr. Michael Dolfen, Partner, Gesellschaftsrecht, Köln
Dr. Wibke Schumacher, Partnerin, Steuerrecht, Köln
Freshfields Bruckhaus Deringer
Dr. Franz Aleth, Partner, Restrukturierung / Gesellschaftsrecht
Dr. Oliver von Rosenberg, Partner, M&A / Gesellschaftsrecht
Dr. Christian Decher, Partner, Gesellschaftsrecht
Dr. Christiane Fabel, Associate, Gesellschaftsrecht
Dr. Martin Kleppe, Principal Associate, M&A / Gesellschaftsrecht
Dr. Christian Bornhorst, Principal Associate, M&A / Gesellschaftsrecht
Dr. Sebastian Füg, Principal Associate, Gesellschaftsrecht
Dr. Frank Laudenklos, Partner, Finanzierung
Dr. Sébastien Seele, Associate, Finanzierung
Dr. Christian Sistermann, Partner, Steuerrecht
Dr. David Beutel, Principal Associate, Steuerrecht
Pfleiderer AG inhouse
Dr. Melanie Tuchbreiter
Jochen Schapka
Berater Finanzgläubiger
Allen & Overy
Peter Hoegen – federführend –
Weil Gotshal
Uwe Hartmann – federführend –