GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB hat unter Leitung ihrer Partner Dr. Christoph Mönig und Dr. Sergio Bińkowski die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, beim Abschluss eines neuen Haupterbbaurechtsvertrages für den Hamburg Airport Helmut Schmidt beraten. Der bisherige Erbbaurechtsvertrag aus dem Jahr 1970 wäre in Kürze ausgelaufen, durch das neue Vertragswerk erhält die Flughafen Hamburg GmbH als Erbbauberechtigte Planungssicherheit bis 2080. Die Hamburgische Bürgerschaft hat dem Erbbaurechtsvertrag Anfang Dezember zugestimmt.
Das Erbbaurecht betrifft eine Fläche von mehr als fünf Millionen Quadratmetern mit einem anfänglichen Erbbauzins von 11,6 Mio. EUR p.a. Es handelt sich damit um den mit Abstand sowohl finanziell als auch flächenmäßig größten Erbbaurechtsvertrag der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Erbbaurechtsvertrag zählt zu einem der bedeutendsten in Deutschland. GÖRG hat den Verhandlungsprozess von Anfang an rechtlich begleitet. Besondere Herausforderungen stellten sich bei der Grundstückssituation in Bezug auf nunmehr in das Erbbaurecht einbezogene Mietflächen und der Berücksichtigung klima- und lärmschutzpolitischer Verpflichtungen.
Der Flughafen Hamburg ist der älteste Flughafen Deutschlands. Er wurde zuletzt von mehr als 17 Millionen Passagieren pro Jahr genutzt und ist ein bedeutender Wirtschaftsmotor. Über 41.000 Menschen in 300 Unternehmen sind in Hamburg in der Luftfahrt beschäftigt, 15.000 davon direkt am Hamburg Airport Helmut Schmidt. Er fungiert als Standort von Logistik- und Dienstleistungsunternehmen sowie als Drehscheibe für Passagierflüge und Luftfracht.
Berater Freie und Hansestadt Hamburg
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Christoph Mönig, Partner, Immobilienwirtschaftsrecht, Hamburg
Dr. Sergio Bińkowski, Partner, Immobilienwirtschaftsrecht, Hamburg
Berater Flughafen Hamburg GmbH
Matthias Drischler (inhouse, Konzernrechtsabteilung, Stellv. Leiter Recht)