Planungsbeschleunigung im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025

13.01.2022

"Planungsbeschleunigung ist in aller Munde. Angesichts der Bedrohungen durch den Klimawandel ist eine konsequente und zügige Energiewende unabdingbar. Diese kann nur gelingen, wenn die große Zahl der dafür erforderlichen Infrastrukturprojekte deutlich schneller zur Realisierung kommt, als es der bisherigen Verwaltungspraxis entspricht."

Unsere Experten Dr. Marie Ackermann und Dr. Henning Wendt informieren in ihrer Veröffentlichung in jurisPR-UmwR 1/2022 Anm. 1 über den reichhaltig bestückten Instrumentenkasten, den der Koalitionsvertrag zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung vorsieht.

Die Veröffentlichung finden Sie hier.

jurisPR-UmwR 1/2022 Anm. 1

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