Berufungsverhandlung: GEMA gegen Filmstarts und moviepilot

13.03.2017

[Berlin, ] Am 19. April 2017 findet vor dem Berliner Kammergericht die Berufungsverhandlung im Fall einer Klage der GEMA gegen die Webedia GmbH, Herausgeber führender Entertainment-Marken wie Filmstarts, Moviepilot, GameStar, GamePro sowie IGN statt. Die Verlagsgruppe mit digitalem Schwerpunkt hatte die von der GEMA beim Landgericht Berlin erhobene Klage auf Zahlung von Lizenzvergütungen wegen der Veröffentlichung von Filmtrailern mit Musik bereits im März 2016 erstinstanzlich abgewehrt.

Zu den von der Webedia Deutschland betriebenen Online-Portalen gehört das Filmportal Filmstarts und die Film-Community moviepilot, auf denen die Nutzer mit allen wichtigen Informationen und Nachrichten zu den neuesten Filmen im Kino, auf DVD und im TV versorgt werden. Zum Angebot gehören neben Inhaltsangaben, Rezensionen sowie Presse- und Zuschauerkritiken auch Trailer zu diversen Filmproduktionen. Diese Trailer werden von den Filmverleihern zur Vermarktung ihrer Filmproduktionen produziert und verbreitet. Sie enthalten – zumindest ausschnittsweise – auch die jeweiligen Filmmusiken.

Die GEMA will nun von den Entertainment-Portalen Geld, da die Filmtrailer idR Musik enthalten. Sie vertritt dabei die Auffassung, die Veröffentlichung von Filmtrailern stelle eine im Verhältnis zur Vermarktung des Filmwerkes eigenständige Nutzungsform dar - diese Nutzung falle daher unter die ihr von den Musikrechtsinhabern übertragenen Rechte. Die von der GEMA verlangte Nutzungsgebühr stellt jedoch die Unentgeltlichkeit der Trailer-Angebote massiv in Frage.

In der Berufungsverhandlung  geht es geht im erweiterten Sinne auch allgemein um die Zukunft von Internetportalen, die unentgeltlich rund um das Thema Film informieren und Filmtrailer unentgeltlich zugänglich machen. Die Webedia GmbH wird von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten vertreten (federführend RA Dr. Oliver Spieker / Partner, RA Michael Alber).

Nachdem GÖRG das Zahlungsverlangen für die Webedia Deutschland zurückgewiesen hat, erhob die GEMA Klage vor dem Landgericht Berlin. Das Landgericht Berlin hat die Klage der GEMA mit Urteil vom 11.03.2016 (Az. 15 O 218/15) vollständig abgewiesen. Es handle sich bei der öffentlichen Zugänglichmachung von Filmtrailern nicht um eine eigenständige (vergütungspflichtige) Nutzungsform, sondern um die Ankündigung des bereits lizensierten Films, so dass der Filmtrailer als übliche Absatzförderung nicht separat lizensierungspflichtig sei. Jedenfalls sei die Wahrnehmung der Rechte der Musikrechtsinhaber hinsichtlich der Werbung für Filmer nach den GEMA-Berechtigungsverträgen nicht der GEMA zugewiesen. Die von der GEMA hiergegen eingelegte Berufung ist aktuell unter dem Az. 24 U 76/16 beim Kammergericht anhängig. Über die Berufung wird am 19.04.2017 verhandelt.

GÖRG ist regelmäßig in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten in allen Bereichen des Urheber- und Lizenzrechts tätig. Insbesondere Herr Dr. Oliver Spieker und Herr Michael Alber beraten darüber hinaus regelmäßig Unternehmen wie auch Rechtsinhaber bei der Gestaltung lizenzbezogener Vereinbarungen.

Webedia Deutschland erreicht mit seinen Marken monatlich rund 10 Millionen Unique User und über 300 Millionen Video-Views mit seiner YouTube-Netzwerkagentur allyance Network. Als thematischer Publisher teilt die Gruppe ihre Expertise in den Bereichen Brand Solutions, Brand Services, Productions und E-Commerce. Neben Media-Kampagnen, bietet Webedia Social- und Brand-Publishing-Angebote sowie kreative Event- und Marketing-Konzepte auch abseits der eigenen Medienreichweite. Webedia Deutschland gehört zu der 2007 gegründeten Webedia Group – dem größten digitalen Entertainment-Publisher Frankreichs. Weltweit erreicht Webedia über 90 Millionen Unique User im Monat.

Prozessvertreter Webedia Deutschland GmbH

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Dr. Oliver Spieker, Partner
Michael Alber, Assoziierter Partner

Prozessvertreter GEMA

BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 
Dr. Fedor Seifert
Mareen Schröter

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