Das Erneuerbare-Energien-Gesetz soll zum 01.01.2021 novelliert werden. In dem EEG 2021 soll das Ziel festgeschrieben werden, noch vor dem Jahr 2050 Treibhausgasneutralität des gesamten in Deutschland erzeugten und verbrauchten Stroms zu erreichen. Dafür sollen die Erneuerbaren Energien anhand fester Vorgaben weiter ausgebaut werden. So soll etwa die Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen bis 2030 nahezu verdoppelt werden; die Erzeugungsleistung aus Windenergie an Land soll sich um knapp ein Drittel erhöhen. Zudem sollen Kommunen finanziell an neuen Projekten beteiligt werden, um die Akzeptanz vor Ort zu steigern. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll außerdem erstmalig eine Frage der öffentlichen Sicherheit werden, um Klageverfahren zu vermeiden bzw. zu verkürzen.
Über die wichtigsten nun geltenden Neuerungen und Änderungen und ihre rechtlichen Implikationen informierten Sie am 13.11.2020 unsere Experten, die auch gerne mit Ihnen über die Novelle diskutierten.
Online-Veranstaltung: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 – Ein Ausblick
13.11.2020