GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB berät die Fraport AG bei der Beschaffung von Grünstrom. Die Flughafenbetreiberin strebt damit an, ihre Klimaschutzziele am Flughafen Frankfurt umzusetzen. Die Beschaffung erfolgt über ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb bei regelmäßiger nicht verbindlicher Bekanntmachung nach § 36 Abs. 4 bis 6 SektVO. Diese hat am 08.06.2020 mit der europaweiten Veröffentlichung einer regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachung („Vorinformation“) zur „Grünstrombeschaffung im Wege von Power Purchase Agreements (PPA) Wind offshore“ begonnen. Mit dieser werden zunächst Interessenbekundungen eingeholt. Das Vergaberecht bildet den Schwerpunkt der anwaltlichen Beratung (Dr. Heiko Hofmann, Frankfurt am Main), die mit energiewirtschaftlichen Fragestellungen einhergeht (Dr. Liane Thau, Berlin). Das Mandat wird standortübergreifend betreut und in der Branchengruppe Energiewirtschaftsrecht von weiteren KollegenInnen* unterstützt.
Berater Fraport AG
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Heiko Hofmann, Partner, Vergaberecht, Frankfurt am Main
Dr. Liane Thau, Partnerin, Energiewirtschaftsrecht, Berlin
Alexander Pustal, Associate, Vergaberecht, Frankfurt am Main