[Köln, ] Auf Antrag der IVG Immobilien AG hat das Landgericht Bonn mit Beschluss vom 11. Juli 2014 die sofortigen Beschwerden von Aktionären und nachrangigen Gläubigern gegen die Bestätigung des Insolvenzplans der IVG Immobilien AG verworfen und weitere Rechtsmittel nicht zugelassen. Damit ist der Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt und kann umgesetzt werden.
Die Gläubiger und Aktionäre der IVG Immobilien AG hatten am 20. März 2014 im Erörterungs- und Abstimmungstermin den vom Vorstand ausgearbeiteten Insolvenzplan angenommen. Nach Eintritt der Planbedingungen hatte das Amtsgericht Bonn den Insolvenzplan mit Beschluss vom 13. Juni 2014 bestätigt. Die gegen die Planbestätigung von nachrangigen Gläubigern und Aktionären erhobenen sofortigen Beschwerden hat das zuständige Landgericht Bonn auf den Antrag der IVG Immobilien AG gemäß § 253 Abs. 4 Satz 1 InsO unverzüglich zurückgewiesen. Das dem aktienrechtlichen Freigabeverfahren nachgebildete Verfahren nach § 253 Abs. 4 Satz 1 InsO ermöglicht es dem Beschwerdegericht (hier Landgericht Bonn), die sofortigen Beschwerden auf Antrag unverzüglich zurückzuweisen, wenn das Wirksamwerden des Insolvenzplans vorrangig erscheint. Dabei würdigt das Beschwerdegericht in freier Überzeugung, ob das alsbaldige Wirksamwerden des Insolvenzplans etwaige Nachteile für die Beschwerdeführer überwiegt. Die Rechtsbeschwerde gegen die zugunsten der IVG Immobilien AG ergangenen Entscheidungen wurde nicht zugelassen, so dass der Insolvenzplan rechtskräftig ist.
Die IVG Immobilien AG musste im August 2013 Insolvenzantrag stellen, nachdem eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über eine finanzielle Restrukturierung gescheitert war. Unter Führung von Hans-Joachim Ziems wurde sodann die Sanierung über ein sogenanntes Schutzschirmverfahren nach dem Gesetz zur Erleichterung von Unternehmenssanierungen (ESUG) mit anschließendem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eingeleitet, das von Rechtsanwalt Horst Piepenburg aus Düsseldorf als Sachwalter begleitet wurde. Im Mittelpunkt des rund 11 Monate dauernden Insolvenzverfahrens stand die finanzielle Sanierung des Unternehmens mit gleichzeitiger zukunftsfähiger Neuausrichtung. Durch den Insolvenzplan und seine Umsetzung wird die Gesellschaft um rund EUR 2,2 Milliarden entschuldet, was hauptsächlich durch die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit erreicht wird, Forderungen gegen neu auszugebende Anteile an dem Unternehmen zu tauschen (sog. Debt-to-Equity-Swap).
In den kommenden Wochen werden die im Insolvenzplan vorgesehenen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen umgesetzt. Dabei werden die IVG Immobilien AG, die zukünftig ausschließlich auf dem Geschäftsfeld Real Estate (Bestandshaltergeschäft) tätig sein wird, und ihre bisherigen Tochtergesellschafter, die IVG Institutional Funds GmbH und die IVG Caverns GmbH, als eigenständig und operativ unabhängig agierende Unternehmen ausgestaltet. Über diesen Gesellschaften wird eine neue Beteiligungsholding installiert, deren Gesellschafter die heutigen Gläubiger der IVG Immobilien AG sein werden.
Mit der Umsetzung des Insolvenzplans und der Aufhebung des Insolvenzverfahrens rechnet die Gesellschaft noch im laufenden Quartal.
Bei der Ausarbeitung und Umsetzung des Insolvenzplans sowie in der Eigenverwaltung wird die IVG Immobilien AG umfassend von GÖRG und Freshfields beraten. Für die insolvenzrechtliche Beratung und den Zurückweisungsantrag in den sofortigen Beschwerdeverfahren zeichnet das Team um Dr. Martin Stockhausen, für die gesellschaftsrechtliche Beratung und Finanzierung zeichnet das Team um Dr. Franz Aleth und Dr. Lars Westpfahl (beide Freshfields) Verantwortung.
Berater IVG Immobilien AG
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Martin Stockhausen, Partner, Restrukturierung, Köln - Mandatsführung
Dr. Helmut Balthasar, Partner, Restrukturierung, Essen
Dr. Christoph Janssen, Partner, Restrukturierung, Köln
Dr. Michael Dolfen, Partner, Prozessrecht, Köln
Dr. Jochen Lehmann, Partner, Prozessrecht, Köln
Dr. Thomas Christner, Partner, Öffentliches Recht, Köln
Dr. Wolfgang Sonnleitner, Partner, Steuerrecht, Essen
Jan Hendrik Groß, Assoziierter Partner, Restrukturierung, Köln
Dr. Thomas Rühle, Assoziierter Partner, Aktien- und Kapitalmarktrecht, Köln
Dr. Thomas Lange, Assoziierter Partner, Finanzierung, Köln
Arne Engels, Counsel, Restrukturierung, Frankfurt
Dr. Boris Ober, Associate, Restrukturierung, Köln
Dr. Anne Laspeyres, Associate, Restrukturierung, Köln
Adrienne Tillmann, Associate, Restrukturierung, Essen
Freshfields Bruckhaus Deringer
Dr. Franz Aleth, Partner, Restrukturierungs- und Gesellschaftsrecht, Köln - Mandatsführung
Dr. Lars Westpfahl, Partner, Restrukturierung, Hamburg - Mandatsführung
Jochen Wilkens, Partner, Finanzierung, Frankfurt
Prof. Dr. Christoph H. Seibt, Partner, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Hamburg
Dr. Christian Sistermann, Partner, Steuerrecht, München
Dr. David Beutel, Principal Associate, Steuerrecht, München
Christiane Fabel, Principal Associate, Gesellschaftsrecht, Köln
Stefan Bajohr, Associate, Gesellschaftsrecht, Köln
Dr. Simon Schwarz, Principal Associate, Gesellschaftsrecht, Hamburg
Sachwalter
Horst Piepenburg (Sachwalter), Piepenburg - Gerling Rechtsanwälte
Klaus Gerling
Dr. Markus Kier
Ullrich Schmidt
Christian Schwindt