[Köln, ] GÖRG hat für einen Gläubigerpool bestehend aus 11 namhaften Investoren aus Deutschland und dem europäischen Ausland heute vor dem Landgericht Frankfurt/Main Klage auf Rückzahlung von Forderungen über insgesamt rund 1 Milliarde Euro gegen die HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA), Klagenfurt, eingereicht. Sprecherin des Pools ist die Dexia Kommunalbank Deutschland AG, die mit einem Forderungsvolumen von 395 Mio. EUR größter Einzelgläubiger im Pool ist.
Die HETA ist die Abwicklungsgesellschaft der früheren Hypo Alpe Adria-Bank International AG, die im Jahre 2009 von der Republik Österreich aufgrund massiver wirtschaftlicher Probleme zur Abwendung der Insolvenz übernommen wurde.
Die in dem Pool aufgrund einer Poolvereinbarung organisierten Gläubiger (Banken, insbesondere Pfandbriefbanken, Versicherer, Asset Manager sowie öffentliche Unternehmungen) sind Zeichner von Anleihen und Schuldscheindarlehen in einem Gesamtvolumen von über 1 Milliarde Euro, die die HETA bzw. ihre Rechtsvorgängerin in den Jahren 2002 bis 2007 begeben hat. Neben der HETA haben für die Forderungen der Gläubiger das Land Kärnten und die Kärntner Landesholding aufgrund einer gesetzlichen Haftungsübernahme einzustehen.
GÖRG hatte bereits den Zusammenschluss der Gläubiger als Pool betreut und zusammen mit der österreichischen Sozietät DORDA BRUGGER JORDIS (DBJ) Rechtsanwälte GmbH, Wien, die Gläubiger bei der gemeinsamen Verteidigung ihrer Rechte in Österreich im dortigen Widerspruchsverfahren („Vorstellung“) gegen das von der Finanzmarktaufsicht zum 1. März d.J. erlassene Moratorium beraten. DBJ vertritt gegenwärtig bereits Nachranggläubiger vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof. Dortiger Gegenstand der Klage ist die verfassungsrechtliche Überprüfung der Wirksamkeit des HaaSanG (des österreichischen Bundesgesetzes über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE-ADRIA-Bank INTERNATIONAL AG), durch das die Ansprüche von Nachranggläubigern gegen die HETA als erloschen erklärt wurden.
Die heute von GÖRG eingereichte Klage gegen die HETA ist die jüngste Klage in einer Reihe von Klagen vornehmlich deutscher Gläubiger gegen die österreichische Abwicklungsgesellschaft. Das Landgericht Frankfurt/Main ist aufgrund wirksamer Gerichtsstandsklauseln in den Anleihebedingungen sowie den Schuldscheindarlehen zuständiges Gericht für diese Klagen, da auf die von der HETA bzw. ihrer Rechtsvorgängerin begebene Finanzinstrumente deutsches Recht anzuwenden ist.
Die in Berlin ansässige Dexia Kommunalbank Deutschland AG ist auf die Finanzierung der öffentlichen Hand, insbesondere von Gebietskörperschaften und kommunalen Eigenbetrieben, spezialisiert und Tochter der Dexia S. A. mit Sitz in Brüssel. Deren Hauptanteilseigner sind die Staaten Belgien und Frankreich.
Berater
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Roland Hoffmann-Theinert, Partner, Banking/Federführung, Berlin/Frankfurt
Dr. Christian Bärenz, Partner, Restrukturierung, Köln
Dr. Mark O. Kersting, Parnter, Banking, Frankfurt/Main
Dr. Jochen Lehmann, Partner, Litigation, Köln
Dr. Jens Dietrich Mitzlaff, Partner, Banking, Frankfurt/Main
Prof. Dr. Ulrich Ramsauer, Of-Counsel, EU-Recht, insbes. Beihilferecht, Hamburg
Dr. Yorick Ruland, Partner, Banking, Köln
Dr. Kersten Wagner-Cardenal, EU-Recht, insbes. Beihilferecht, Hamburg
Dr. Christian Wenner, Partner, Internationales Kollisionsrecht, Köln
Dr. Thomas Rühle, Assoziierter Partner, Litigation/Restrukturierung, Köln
Dr. Christoph Kunze, LL.M., Associate, Banking/Gesellschaftsrecht, Berlin
Dr. Anne Laspeyres, Associate, Restrukturierung, Köln
Sören Rettig, LL.M., Associate, Litigation, Köln
Kooperationspartner in Österreich DORDA BRUGGER JORDIS Rechtsanwälte GmbH, Wien
Dr. Andreas Zahradnik, Partner, Banking
Dr. Bernhard Müller, Partner, Wirtschaftsverwaltungsrecht
Mag. Christoph Hilkesberger, Associate, Banking
Mag. Christian Schöller, Associate, Banking
Dr. Stephan Steinhofer, Associate, Litigation
Mag. Lorenz Wicho, Associate, Wirtschaftsverwaltungsrecht
www.dbj.at