Sehr geehrte Damen und Herren,
der zweite Newsletter des Jahres 2016 beschäftigt sich zunächst mit einer gesetzlichen Neuregelung, die zum
01. Oktober 2016 in Kraft tritt und bisher kaum Beachtung gefunden hat. Sie wird Einfluss haben auf die Vertragsgestaltung im Bereich der Ausschlussklauseln.
Des Weiteren gehen wir einmal mehr der Frage nach, welche Bedeutung das "betriebliche Eingliederungs- management" (BEM) bei einer krankheitsbedingten Kündigung hat - die von der Rechtsprechung gesetzten Anforderungen steigen stetig. Sodann fragen wir uns, ob sich im Urlaub befindende Arbeitnehmer zurückgerufen werden können, wie eine Kündigung zu formulieren ist und ob ein Elternzeitverlangen per Fax oder E-Mail zulässig ist.
Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit bei Fragen.
Mit besten Grüßen
Ihr GÖRG Arbeitsrechts-Team