Veränderungen an und Diskussion um die Rahmenbedingungen von Gaslieferungen

16.07.2010

[] Der Newsletter stellt zum einen die Hintergründe der neuesten Entscheidung des Bundeskartellamtes (BKartA) über die Laufzeitbeschränkung von Gaslieferungsverträgen vor. Zum anderen wird ein kurzer Überblick zu den Diskussionsschwerpunkten der Unternehmen und Verbände beim Festlegungsverfahren zum Kapazitätsmanagement gegeben.

I. Beendigung der Restriktionen für langfristige Lieferverträge

Nach langen Spekulationen hat das Bundeskartellamt Mitte Juni die Beschränkungen der Laufzeiten von Lieferverträgen zwischen regionalen sowie überregionalen Ferngasgesellschaften und Stadtwerken sowie Regionalverteilern ab Oktober 2010 aufgehoben. In einer Entscheidung des Amtes von 2006 wurde die Maximallaufzeit bei Liefermengen von mehr als 50 % des Bedarfs eines Stadtwerks damals auf vier Jahre festgelegt, bei mehr als 80 % sollten es gar nur zwei Jahre sein.

1. Positive Marktentwicklung

Bereits im Rahmen der Sektorenuntersuchung „Kapazitätssituation in den deutschen Fernleistungsnetzen" von Dezember 2009 hatte das Bundeskartellamt diese Tendenz angedeutet. In einem nun auf seiner Internetseite veröffentlichten Bericht kommt das Amt zu dem Ergebnis, dass sich der Netzzugang deutlich verbessert und sich ein Großhandelsmarkt entwickelt habe. Aufgrund deutlich reduzierter Vertragslaufzeiten sowie einer Erhöhung der Produktvielfalt
und Lieferantenzahl sei der Wettbewerb belebt worden, die Beschaffungsportfolien der Nachfrager seien mittlerweile deutlich diversifiziert. Aufgrund dieser überaus positiven Marktentwicklung sei die Verlängerung der Regelungen aus 2006 überflüssig. Sollten sich diese Entwicklungen – entgegen der Erwartungen des Amtes – umkehren, könnten dagegen neue Verfahren eingeleitet werden.

2. Marktstimmen

Schon im Vorfeld der Entscheidung teilten die meisten Marktteilnehmer die Einschätzung des Bundeskartellamts. Positiv äußerten sich danach vor allem E.ON Ruhrgas und Wingas und begrüßten die Entscheidung als weitere Stärkung des Wettbewerbs. Kritisch äußerten sich vor allem Vertreter neuer Anbieter. Besonders die Händlervereinigung EFET und der Bundesverband der neuen Energieanbieter (bne) beklagten die Entscheidung. Auch die Monopolkommission hatte in ihrem Gutachten im vergangenen Jahr eine Verlängerung der Regelung von 2006 um zwei Jahre gefordert.

II. Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur zum Thema Kapazitätsmanagement

Im Februar hatte die Bundesnetzagentur die Diskussion um das Festlegungsverfahren zum Kapazitätsmanagement eingeleitet. Bereits Ende April hatten die Netzbetreiber ihre überwiegend kritischen Stellungnahmen abgeliefert. Jetzt hat die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur die Stellungnahmen von Unternehmern und Verbänden zum Kapazitätsmanagement der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Insgesamt gibt es danach vier wesentliche Diskussionspunkte:

Harmonisierung mit der Novelle der GasNZWsowie den europäischen Initiativen: In vielen Stellungnahmen wird die Notwendigkeit einer deutschen Initiative bezweifelt und es wird gefordert, auf die Verabschiedung der Novelle der GasNZV zu warten. Bündelung von Kapazitäten: Unterschiedlich sind die Stellungnahmen zu der Frage, ob künftig nur noch Bündel von Ein- und Ausspeisekapazitäten zwischen Marktgebieten und an Grenzübergangspunkten angeboten werden sollen. BDEW und BP z. B. fordern solche Bündel nur als Option anzubieten. Die Vorverlegung der Nominierung von 14.00 auf 10.00 Uhr wird vielfach kritisiert. Zum einen werde damit von den Fristen in anderen Ländern abgewichen. Auch seien um diese Zeit noch keine Entscheidungen über das Portfolio getroffen und es lägen noch keine Standardlastprofile vor. Teils wird gefordert als Ausgleich für die frühe Nominierung großzügigere Renominierungsrechte einzuräumen. Darüber hinaus wird die Einschränkung der Renominierungsrechte von vielen kritisch gesehen. Teils wird gefordert Renominierungen auf unterbrechbarer Basis zu ermöglichen.

Generell wird in allen Stellungnahmen betont, dass die Zonung von Entry- und Exitkapazitäten nicht zu einer Verringerung verfügbarer fester Kapazitäten führen dürfe. Grundsätzlich positiv gesehen wird die Auktionierung von Kapazitäten.

III. Fazit

Mit der Außerkraftsetzung der Regelungen von 2006 lässt das Bundeskartellamt das erste Mal eine Veränderung seiner Einschätzung zur Wettbewerbsentwicklung erkennen – es wird abzuwarten sein, ob sich die Marktentwicklung wirklich als stabil und damit die Einschätzung als richtig er-weist.
Angesichts der unterschiedlichen Positionen hinsichtlich des Festsetzungsverfahrens ist die weitere Entwicklung unklar. Eine weitere Diskussion mit Netzbetreibern als auch Unternehmen und Verbänden bleibt zu erwarten.

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