Um die Rekultivierung der Flächen, die für den Tagebau in Brandenburg genutzt werden, finanziell abzusichern, hat das Land Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR), eine mehrere hundert Millionen Euro schwere Vereinbarung mit dem Energieunternehmen Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) abgeschlossen. Dazu wird eine Zweckgesellschaft gegründet, in der ein unabhängiges Sondervermögen durch Einzahlung eines Sockelbetrags und jährlich laufende Zahlungen angespart wird.
Bislang erfolgt die Wiedernutzbarmachung aus Mitteln, die die LEAG aus dem laufenden Betrieb erwirtschaftet. Entsprechend des Revierkonzeptes 2017 werden die Tagebaue Jänschwalde und Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt I, 2023 bzw. 2033 ausgekohlt sein. Mit der Stilllegung der Tagebaue entfallen die Erträge aus dem laufenden Betrieb, sodass Vermögenswerte aufgebaut werden müssen, auf die dann nach der Stilllegung des Braunkohleabbaus im Land Brandenburg zurückgegriffen werden kann.
Das Vermögen wird insolvenzsicher und weitestgehend unabhängig von der LEAG verwaltet. Im Gegenzug hat die LEAG die Möglichkeit, Einfluss auf die mithilfe des eingezahlten Vermögens getätigten Investitionen zu nehmen.
Der Berliner GÖRG-Partner Dr. Christoph Riese verhandelte im Auftrag des LBGR gemeinsam mit Dr. Yorick Ruland die Verträge. Beide haben schon gemeinsam das Oberbergamt des Freistaats Sachsen bei dessen ähnlich gelagerter milliardenschwerer finanzieller Absicherung der Rekultivierung der Tagebaue beraten.
Berater LBGR
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Christoph Riese, Partner, Gesamtkoordination, Öffentliches Recht, insbesondere Bergrecht, Berlin
Dr. Yorick Ruland, Partner, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht, Köln
Dr. Paul Steinbach, Associate, Öffentliches Recht, insbesondere öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, Berlin
Dirk Pallasch, Associate, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht, Köln
Berater Leag
Inhouse Recht (Cottbus)
Dr. Berthold Stevens (General Counsel)