BGH entscheidet: Bearbeitungsgebühren für KfW-Darlehen grds. wirksam

17.02.2016

GÖRG hat zu den am gestrigen Dienstag erreichten vier wegweisenden Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) durch die Betreuung hunderter Verfahren vor den Instanzgerichten einen wesentlichen Beitrag geleistet. Demnach sind Bearbeitungsgebühren für Förderdarlehen grundsätzlich wirksam. „Wir freuen uns, dass für die beteiligten Banken und damit auch für die KfW nunmehr Klarheit geschaffen werden konnte“, so Kay Neumann, der dieses Thema als Partner bei GÖRG mit seinem Team seit Ende 2014 federführend betreut. „Damit bleiben den beteiligten Banken Erstattungen in beträchtlicher Höhe erspart.“

2014 hatte der BGH entschieden, dass die Vereinbarung von Bearbeitungsgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verbraucherdarlehen unwirksam sei. Darlehensnehmer könnten die Erstattung dieser Gebühren von den Kreditinstituten verlangen. Offen blieb die Frage, ob der BGH seine Rechtsprechung auch auf Förderdarlehen übertragen würde. Dies hat der BGH nun verneint. Die KfW-Darlehen würden nicht zu den Bedingungen des Kapitalmarktes vergeben, sondern zu vergünstigten Zinsen für wirtschaftspolitisch besonders förderungswürdige Zwecke. Die Gewährung der Förderdarlehen diene von vornherein nicht der Verfolgung eigenwirtschaftlicher Interessen der KfW. Die Bearbeitungsgebühr sei Teil der vorgegebenen Förderbedingungen (BGH, Urteile vom 16.02.2016, XI ZR 454/14, XI ZR 63/15, XI ZR 73/15). In einem der verhandelten Fälle ist noch zu klären, ob es sich um ein Förderdarlehen im Sinne der seit Mitte 2010 geltenden Rechtslage handelt.

Bereits in der Instanzenrechtsprechung 2014/2015 war es GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB für bundesweit mehrere hundert von GÖRG auf Anregung der KfW vertretene Kreditinstitute gelungen, 97 % der von GÖRG betreuten amts-, land- und oberlandesgerichtlichen Verfahren für die beteiligten Banken zu gewinnen. GÖRG konnte u. a. in den letzten Monaten und somit vor den BGH-Entscheidungen erreichen, dass die Instanzenrechtsprechung als gefestigt bezeichnet wird (so z. B. durch das Landgericht Bayreuth, Beschluss vom 14.09.2015, 13 S 27/15). Mit seinen Entscheidungen vom 16.02.2016 bestätigt der BGH diese Rechtsprechung der Instanzgerichte.

Das Thema Bearbeitungsentgelte bei Förderdarlehen wurde und wird federführend von den GÖRG Partnern Kay Neumann (Essen) und Dr. Yorick Ruland (Köln) betreut. Maßgeblich unterstützt wurden die Partner durch Dr. Jana Dittmer, Dr. Richard F. Adams, Daniel A. Weiß, Noemi Strotkemper, Arne Engels, Sören Scheibel, Dr. Claudia Ditz und Dr. Sven Erdmann.

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