Arbeitsrecht im Profisport
Seit dem 12. Mai befinden sich die Vereine der 1. und 2. Fußball-Bundesliga der Herren und der 1. Bundesliga der Frauen in den verbandsseitig verordneten Quarantäne-Trainingslagern, in denen Kontakte zur Außenwelt streng verboten und auch die Kontakte innerhalb des Teams stark limitiert und überwacht sind. Aber inwieweit darf ein Arbeitgeber Arbeitnehmern eigentlich Vorgaben über die Gestaltung des Privatlebens machen? Unter anderem hiermit beschäftigt sich das von unserem Assoziierten Partner Dr. Heiko Reiter mitherausgegebene Praxishandbuch „Das Arbeitsrecht des Profisports“.