Registrar-Lock – Internationales Pedant zum DISPUTE-Antrag

17.09.2009

[] Wird eine Kennzeichenverletzung durch einen Domainnamen mit der deutschen Top-Level-Domain .de festgestellt, ist es gängige Praxis, bei der DENIC einen sog. DISPUTE-Eintrag zu schalten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Domain während der rechtlichen Auseinandersetzung nicht an einen Dritten übertragen wird. Gibt der Domaininhaber die Domain frei, rückt der Inhaber des DISPUTE-Eintrags an seine Stelle.

Newsletter Icon

Keine Neuigkeiten verpassen.

Zur Newsletter-Anmeldung

Hände die etwas in eine Laptop Tastatur eingeben

Einige der von uns gesetzten Cookies dienen dazu, bestimmte Funktionen unserer Webseiten zu ermöglichen, insbesondere zur Steuerung des Cookie-Banners (damit dieses bei Ihren erneuten Besuchen nicht immer wieder angezeigt wird). Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, insbesondere nicht Ihre IP-Adresse. Andere Cookies, die zu Analysezwecken gesetzt werden (siehe hierzu auch den Abschnitt „Web-Analyse-Tools“), helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unseren Webseiten interagieren. Diese Cookies dienen dazu, die Nutzung unserer Webseiten statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes auszuwerten. Die Analyse-Cookies werden bis zu 13 Monate gespeichert.

Datenschutzerklärung