[Berlin/Köln, ] Gläubiger der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) haben am Dienstag, 15. Dezember 2015, eine Lock-Up-Vereinbarung geschlossen. Die Parteien dieser Vereinbarung halten und/oder kontrollieren Schuldtitel in Höhe von rund EUR 5,11 Mrd.
Ausgangspunkt der Vereinbarung ist die am 6. November 2015 in Kraft getretene Ergänzung des österreichischen Finanzmarktstabilitätsgesetzes (FinStaG). Der eingefügte § 2a FinStaG schafft die rechtlichen Voraussetzungen für ein Angebot an die Gläubiger der HETA zum Rückkauf von Schuldtiteln und enthält einen sogenannten Cram-Down-Mechanismus zu Lasten einer das Rückkaufangebot ablehnenden Minderheit von Gläubigern. Nach diesem Cram-Down-Mechanismus werden die Ansprüche der ein Rückkaufangebot ablehnenden Minderheitsgläubiger wirtschaftlich so behandelt, als ob diese das Rückkaufangebot angenommen hätten. Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Rückkaufangebots sowie für die Auslösung des Cram-Down-Mechanismus ist die Zustimmung von zwei Dritteln aller vom Rückkaufangebot erfassten Gläubiger.
In der Lock-Up-Vereinbarung haben sich die Vertragsparteien dazu verpflichtet, kein Rückkaufangebot nach dem FinStaG anzunehmen, das keine volle Befriedigung ihrer Ansprüche vorsieht. Die Parteien der Lock-Up-Vereinbarung gehen daher davon aus, dass ein Rückkaufangebot unter par scheitern wird, da die von der Lock-Up-Vereinbarung erfassten Schuldtitel in Höhe von EUR 5,11 Mrd. mehr als ein Drittel aller Schuldtitel der HETA ausmachen dürften.
Der Par-Investorenpool, bestehend aus 14 namhaften Investoren aus Deutschland und dem europäischen Ausland, hat an dieser Vereinbarung mitgearbeitet und wurde bei den entsprechenden Verhandlungen von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB beraten. Der Par-Investorenpool hält Schuldtitel gegen HETA in Höhe von ca. EUR 1,5 Mrd. Sprecherin des Pools ist die Dexia Kommunalbank Deutschland AG, die mit einem Forderungsvolumen von EUR 395 Mio. größter Einzelgläubiger im Pool ist.
Die im Par-Investorenpool aufgrund einer Poolvereinbarung organisierten Gläubiger (Banken, insbesondere Pfandbriefbanken, Versicherer, Asset Manager sowie öffentliche Unternehmungen) sind Zeichner von Anleihen und Schuldscheindarlehen in einem Gesamtvolumen von ca. 1,5 Milliarden Euro, die die HETA bzw. ihre Rechtsvorgängerin in den Jahren 2002 bis 2007 begeben hat. Neben der HETA haben für die Forderungen der Gläubiger das Land Kärnten und/oder die Kärntner Landesholding aufgrund einer gesetzlichen Haftungsübernahme einzustehen.
GÖRG hatte bereits den Zusammenschluss der Gläubiger als Pool betreut und zusammen mit der österreichischen Sozietät DORDA BRUGGER JORDIS Rechtsanwälte GmbH, Wien, die Gläubiger bei der gemeinsamen Verteidigung ihrer Rechte in Österreich im dortigen Widerspruchsverfahren („Vorstellung“) gegen das von der Finanzmarktaufsicht zum 1. März d.J. erlassene Moratorium beraten. GÖRG hat für den Par-Investorenpool zudem am 15. Juli d.J. eine Zahlungsklage gegen HETA in Höhe von ca. EUR 940 Mio. vor dem LG Frankfurt eingereicht.
Berater Par-Investorenpool
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Roland Hoffmann-Theinert, federführender Partner, Banking, Berlin/Frankfurt
Dr. Christian Bärenz, Partner, Restrukturierung, Köln
Dr. Yorick Ruland, Partner, Banking, Köln
Dr. Anne Laspeyres, Associate, Restrukturierung, Köln
Dr. Christoph Kunze, LL.M., Associate, Banking/Gesellschaftsrecht, Berlin
Kooperationspartner in Österreich DORDA BRUGGER JORDIS Rechtsanwälte GmbH, Wien
Dr. Andreas Zahradnik, Partner, Banking
Dr. Bernhard Müller, Partner, Wirtschaftsverwaltungsrecht
Mag. Christian Schöller, Associate, Banking/Restrukturierung