Zum 10. Dezember 2020 wurde das Windenergie-auf-See-Gesetz novelliert.
Die Gesetzesreform enthält neben einer Erhöhung der Ausbauziele für die Offshore-Windenergie auch Regelungen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, sog. 0-Cent-Geboten und weitere Regelungen, über die wir Sie gern informieren möchten. Zudem möchten wir mit Ihnen über alternative Vermarktungsmöglichkeiten für Offshore-Strom (Grünstrombeschaffung / PPAs) sowie die Kopplung von Offshore-Windenergieanlagen mit Wasserstoff-Erzeugungsanlagen unter Berücksichtigung der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen diskutieren. Schließlich werden wir auf aktuelle Rechtsprechung zu Störungen und Verzögerungen von Netzanbindungen eingehen und einen Überblick über die sich daraus ergebenden Folgen für die Offshore-Branche geben.
Unsere Experten haben am 18. Februar 2021 zur Diskussionsrunde eingeladen und haben sich über die rege Teilnahme und den spannenden Austausch gefreut.