[München, ] Ab dem 1. Juli 2015 wird Dr. Ulrich Fülbier (43) von Orrick zu GÖRG als Assoziierter Partner wechseln. Er wird am Münchener Standort der Sozietät die Leitung des arbeitsrechtlichen Dezernats übernehmen mit dem Ziel, dieses weiter auszubauen.
Dr. Fülbier hat in Köln sowie an der Columbia University in New York studiert und promoviert. Zuletzt war er als Counsel bei Orrick Herrington & Sutcliffe LLP in München im Bereich Arbeitsrecht tätig. Zuvor war er sechs Jahre bei der Sozietät Holme Roberts Owen Germany LLP in München beschäftigt.
Dr. Fülbier berät Unternehmen in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet neben der Prozessführung die Beratung zum Arbeitsrecht bei M&A-Transaktionen und Umstrukturierungen, die Führungskräfte-Beratung sowie die Gestaltung von Incentivierungsprogrammen. Er verfügt zudem über besondere Expertise im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes sowie dem Schutz von geistigem Eigentum. Zu seinen Mandanten zählten zuletzt insbesondere Unternehmen aus der Online-, IT-, Unterhaltungs-, Mode-, Abfallverwertungs- und Maschinenbau-Industrie. Er hält jedes Jahr arbeitsrechtliche Fachvorträge vor mehreren tausend Hörern.
„Der Aufbau des arbeitsrechtlichen Dezernats des aufstrebenden Münchener Standorts dieser angesehenen Sozietät ist eine berufliche Herausforderung, die ich sehr gerne angenommen habe”, kommentiert Fülbier seinen Wechsel. Er freut sich dabei auf die ersichtlichen Schnittstellen mit der renommierten Restrukturierungs- und Corporate-Praxis von GÖRG und ist davon überzeugt, dass die anstehende Zusammenarbeit mit den neuen Kollegen aus München und anderen Standorten in jeder Hinsicht bereichernd sein wird.
Dr. Marcus Richter, Leiter der Serviceline Arbeitsrecht bei GÖRG, sieht den Wechsel als ebenso zwingenden, wie richtigen Schritt: „Wir setzen mit Herrn Dr. Fülbier unsere Planungen konsequent um. Aufgrund der äußerst positiven Entwicklung unseres Münchner Standorts war der Aufbau eines dort verankerten arbeitsrechtlichen Dezernats überfällig. Wir haben gleichwohl die nötige Ruhe bewahrt, um den passenden Anwalt für diese Aufgabe zu finden. Dies ist uns nun mit Dr. Fülbier, den wir schon seit langer Zeit kennen und schätzen, gelungen. Es freut uns, dass wir mit ihm einen ebenso profilierten, engagierten und zugleich persönlich sehr angenehmen Kollegen für die anstehende Aufgabe gewinnen konnten.“
Das Arbeitsrechtsteam von GÖRG ist inzwischen 18 Arbeitsrechtler stark und verzeichnet seit Jahren ein kontinuierliches Wachstum.