Präsentation von Produktnachahmungen auf internationalen Fachmessen – Keine Begehungsgefahr für Verbreitung im Inland

18.12.2014

BGH, Urteil vom 23. Oktober 2014 (Az: I ZR 133/13 - Keksstangen) – Zulässigkeit der Präsentation eines als Nachahmung beanstandeten Keksproduktes auf einer internationalen Süßwarenmesse

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass allein aus der Präsentation von Produktnachahmungen durch ausländische Aussteller auf internationalen Messen für Fachpublikum noch keine Gefahr für die Begehung eines Wettbewerbsverstoßes im Inland folgt.

In dem zugrundeliegenden Fall klagte ein deutsches Unternehmen, das seit 1982 sogenannte „Mikado“-Keksstangen vertreibt, gegen ein türkisches Unternehmen, das in der Türkei und anderen Ländern identisch gestaltete Produkte vertrieb und diese im Januar 2010 auf der Internationalen Süßwarenmesse (ISM) in Köln ausstellte. Die Produkte waren auf den Verpackungen abgebildet, wiesen jedoch unterschiedliche Produkt- und Herstellerkennzeichen auf. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch bejaht hatte, auf und wies die Klage ab.

Der Bundesgerichtshof äußerte sich nicht zu einer möglichen Verwechslungsgefahr der beiden Produkte, sondern ließ den Anspruch mangels Begehungsgefahr scheitern. Da die ISM eine Internationale Messe sei, die sich ausschließlich an Fachpublikum richte, könne nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die dort vorgestellten Süßwaren in der gleichen Aufmachung auch inländischen Verbrauchern angeboten, vertrieben oder sonst in den Verkehr gebracht würden.

Ein Vorgehen aus Wettbewerbsrecht wird mit diesem Urteil deutlich eingeschränkt. Dabei können gerade internationale Messen für Unternehmen im Inland oft eine Chance darstellen, im Wege des Eilrechtsschutzes gegen ausländische Konkurrenten vorzugehen und zur Beweissicherung an Muster der nachgeahmten Produkte zu gelangen. Umso wichtiger ist es, das Produkt im Vorfeld der Messe anderweitig zu schützen zu lassen (Marken, Design).

Downloads

Newsletter Icon

Keine Neuigkeiten verpassen.

Zur Newsletter-Anmeldung

Hände die etwas in eine Laptop Tastatur eingeben

Einige der von uns gesetzten Cookies dienen dazu, bestimmte Funktionen unserer Webseiten zu ermöglichen, insbesondere zur Steuerung des Cookie-Banners (damit dieses bei Ihren erneuten Besuchen nicht immer wieder angezeigt wird). Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, insbesondere nicht Ihre IP-Adresse. Andere Cookies, die zu Analysezwecken gesetzt werden (siehe hierzu auch den Abschnitt „Web-Analyse-Tools“), helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unseren Webseiten interagieren. Diese Cookies dienen dazu, die Nutzung unserer Webseiten statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes auszuwerten. Die Analyse-Cookies werden bis zu 13 Monate gespeichert.

Datenschutzerklärung