Ein wegweisendes Urteil des EuGH: Neue Herausforderungen für Spieleentwickler
Manipulationen in Computerspielen, sogenannte „Cheats“, sind ein altes, aber immer noch hochaktuelles Thema in der Gaming-Branche. Der EuGH hat sich jüngst in einem Streit zwischen Sony und dem Cheat-Software-Hersteller Datel zu der Frage geäußert, ob der Einsatz solcher Software gegen Urheberrechte verstößt.
Sony hatte Datel verklagt, da deren Software „Action Replay PSP“ Nutzern unfaire Vorteile in Spielen wie „MotorStorm: Arctic Edge“ auf der PlayStation Portable verschaffte. Datel manipulierte dabei keine Programmstrukturen oder Quellcodes, sondern griff auf variable Daten im Arbeitsspeicher zu, um den Spielablauf zu beeinflussen. Nach mehreren Instanzen entschied der EuGH: Solange der Quell- oder Objektcode eines Programms unangetastet bleibt, liegt keine Urheberrechtsverletzung vor.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Fall ursprünglich dem EuGH vorgelegt, um zu klären, ob die Manipulation von variablen Daten im Arbeitsspeicher eines Spiels unter den urheberrechtlichen Schutz des „Computerprogramms“ im Sinne der EU-Softwarerichtlinie fällt. Nun liegt es am BGH, auf Grundlage des EuGH-Urteils final zu entscheiden. Die Einschätzung des EuGH deutet darauf hin, dass die Revision von Sony abgewiesen wird und das Urteil zugunsten von Datel ausfallen dürfte.
Das Urteil bietet Spieleentwicklern keinen umfassenden Schutz gegen Cheat-Software. Der EuGH stellte klar, dass der Schutzbereich des Urheberrechts nicht auf Funktionselemente wie variable Daten ausgedehnt werden kann. Entwickler müssen sich daher verstärkt auf technische Schutzmaßnahmen, wie KI-basierte Cheat-Erkennung, oder rechtliche Ansätze, etwa im Wettbewerbsrecht, verlassen.
In ihrem Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeine Zeitung beleuchten unsere Anwälte Dr. Kai Tumbrägel und Dr. Ricardo Vocke-Kerkhof die juristischen Details des Urteils und dessen Bedeutung für die Zukunft der Branche.
Zum vollständigen Artikel: Was gegen Schummelsoftware hilft