Sehr geehrte Damen und Herren,
der aktuelle Newsletter befasst sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Sonntagsarbeitsverbot, über das auch in der Presse berichtet wurde. Das Urteil kann dazu führen, dass in bestimmten Branchen an Sonn- und Feiertagen keine Arbeitnehmer mehr beschäftigt werden dürfen. Wir kommentieren sodann das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vererblichkeit von Urlaubsansprüchen. Hiernach geht der Urlaubsanspruch mit dem Tod des Arbeitnehmers nicht unter, so dass entgegenstehende nationale Regelungen unwirksam sind.
Des Weiteren beschäftigen wir uns mit Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu Bekleidungsvorschriften bei der Lufthansa und zu der Frage, ob älteren Arbeitnehmern - wie bei dem Schuhhersteller Birkenstock geschehen - mehr Urlaubsansprüche gewährt werden dürfen als jüngeren. Den Abschluss bilden sodann zwei weitere interessante Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts bzw. des LAG Köln.