In dem Kartellermittlungsverfahren „Metallverschlüsse“ gegen mehrere Hersteller von Metallverpackungen hat das Bundeskartellamt nunmehr das Ermittlungsverfahren gegen das Unternehmen Pano Verschluss GmbH aus Itzehoe, Schleswig-Holstein, eingestellt. Dr. Maxim Kleine, Kartellrechtsexperte und Partner bei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, hat die Pano Verschluss GmbH mit seinem Team bereits seit der Durchsuchung im Oktober 2015 erfolgreich verteidigt.
Im Oktober 2015 hatte das Bundeskartellamt die Durchsuchung von Pano durchgeführt, bevor das Verfahren dann im Jahr 2019 von der Europäischen Kommission weitergeführt und nunmehr abgeschlossen worden ist. Anders als andere Hersteller, gegen die ermittelt worden ist, hat Rechtsanwalt Kleine als Vertreter von Pano die Vorwürfe von Kartellrechtsverstößen von Beginn an bestritten. Das Unternehmen hatte in dem Zeitraum, den die Kartellvorwürfe betrafen, frühzeitig und deutlich früher als Wettbewerber auf PVC-freie Verschlüsse gesetzt und sich damit bereits sehr früh von den meisten Wettbewerbern abgesetzt.
Nach fast sieben Jahren langen Ermittlungen wurde das Verfahren nunmehr gegen die Pano Verschluss GmbH ohne Verhängung eines Bußgeldes oder sonstiger Auflagen eingestellt. Damit steht fest, dass der Verdacht der Beteiligung an kartellrechtswidrigen Wettbewerbsbeschränkungen gegen das Unternehmen unzutreffend war.
Berater Pano Verschluss GmbH
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Maxim Kleine (Federführung, Partner, Kartellrecht, Hamburg)
Katja Maria Weiß (Assoziierte Partnerin, Kartellrecht, Berlin)
Dr. Tobias Teichner (Associate, Kartellrecht, Hamburg)
Über die Pano Verschluss GmbH
Die Pano Verschluss GmbH ist Anbieter nachhaltiger Lösungen zum sicheren Verschließen von Glasgebinden in der Lebensmittelindustrie. Zum Produktsortiment zählen hochqualitative PVC-freie Nockendrehverschlüsse, Schnappverschlüsse und Einmalverschlüsse, wiederverschließbare zweiteilige Dosen sowie Gläser-Verschließmaschinen einschließlich Zuführsystemen und Vakuumdetektoren.