[Berlin/Köln, ] Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 16. Juni 2016 die Klagen des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) sowie eines Anwohners gegen immissionsschutzrechtliche Bescheide zur Errichtung und zum Betrieb des Trianel Kohlekraftwerkes in Lünen nach insgesamt dreitägiger mündlicher Verhandlung abgewiesen.
Schwerpunkt der Erörterung in der mündlichen Verhandlung waren Fragen der FFH-Verträglichkeit von Stickstoff- und Säureeinträgen. Das Verfahren stand im Fokus der Fachöffentlichkeit, nicht zuletzt da das Oberverwaltungsgericht NRW im Laufe der mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben hatte, dass es im Verhältnis zu den Vorgaben einschlägiger und gerichtlich anerkannter Fachkonventionen deutlich verschärfte Anforderungen an den Nachweis der FFH-Verträglichkeit von schadstoffemittierenden Anlagen stellt; das bisherige System zum Schutz von FFH-Gebieten reiche nicht aus.
Auch unter Zugrundelegung der verschärften Anforderungen bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit der für das Trianel Kohlekraftwerk Lünen erteilten Genehmigungen. Mittels einer spezifischen Einzelfallprüfung sei überzeugend dargelegt worden, dass trotz Überschreiten bestimmter anerkannter Schwellenwerte (sogenannter Critical Loads) und der verschärften Anforderungen des Gerichts das Vorhaben auch im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben (wie etwa dem Kraftwerk Datteln 4 von Uniper, vormals E.ON) zulässig sei. Das Kraftwerk mit einem Investitionsvolumen von ca. EUR 1,4 Mrd. kann daher uneingeschränkt weiterbetrieben werden.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Revision nicht zugelassen. Es ist noch nicht klar, ob der BUND Nichtzulassungsbeschwerde einlegen wird. Anhängig ist nach wie vor eine Klage des BUND vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Kraftwerksabwässern in die Lippe.
Vertreter Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Christoph Riese (Berlin)
Katharina Fielenbach (Köln)
Katharina Reiners, LL.M. (Köln)
Dr. Sandra Flemming (Berlin)
Vertreter BUND
Rechtsanwälte Philipp-Gerlach Teßmer
Dirk Teßmer
Tobias Kroll