Der folgende Beitrag von Dr. Alexander Insam und Frank-Karl Heuchemer behandelt die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts über die Verhängung von Sperrzeiten durch die Agenturen für Arbeit beim Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Anlass des Beitrages ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. 12. 2003 (Az.: B 11 AL 35/03 R), das die nach bislang herrschender Meinung bestehende sozialversicherungsrechtliche Bevorzugung des Abwicklungsvertrages bei der einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufhebt.
Keine Bevorzugung von Abwicklungsverträgen gegenüber Aufhebungsverträgen bei der Verhängung von Sperrzeiten
2004
BB 2004, S. 1679-1681