Keine Sperrzeit nach Freistellung im Aufhebungsvertrag

2004

Der nachfolgende Beitrag von Dr. Alexander Insam und Frank-Karl Heuchemer behandelt das Problem der Verhängung einer Sperrzeit durch die Agenturen für Arbeit beim Abschluss von Aufhebungsverträgen. Anlass des Beitrags ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. 4. 2002, das, lange Zeit unbeachtet, nunmehr Einzug in die Verwaltungspraxis hält und zu dieser Frage Stellung nimmt. Insbesondere geht das Urteil darauf ein, inwieweit eine vereinbarte Freistellungsphase im Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verhindern kann.

BB 2004, S. 1562-1564

Newsletter Icon

Keine Neuigkeiten verpassen.

Zur Newsletter-Anmeldung

Hände die etwas in eine Laptop Tastatur eingeben

Einige der von uns gesetzten Cookies dienen dazu, bestimmte Funktionen unserer Webseiten zu ermöglichen, insbesondere zur Steuerung des Cookie-Banners (damit dieses bei Ihren erneuten Besuchen nicht immer wieder angezeigt wird). Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, insbesondere nicht Ihre IP-Adresse. Andere Cookies, die zu Analysezwecken gesetzt werden (siehe hierzu auch den Abschnitt „Web-Analyse-Tools“), helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unseren Webseiten interagieren. Diese Cookies dienen dazu, die Nutzung unserer Webseiten statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes auszuwerten. Die Analyse-Cookies werden bis zu 13 Monate gespeichert.

Datenschutzerklärung