Der nachfolgende Beitrag von Dr. Alexander Insam und Frank-Karl Heuchemer behandelt das Problem der Verhängung einer Sperrzeit durch die Agenturen für Arbeit beim Abschluss von Aufhebungsverträgen. Anlass des Beitrags ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. 4. 2002, das, lange Zeit unbeachtet, nunmehr Einzug in die Verwaltungspraxis hält und zu dieser Frage Stellung nimmt. Insbesondere geht das Urteil darauf ein, inwieweit eine vereinbarte Freistellungsphase im Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verhindern kann.
Keine Sperrzeit nach Freistellung im Aufhebungsvertrag
2004
BB 2004, S. 1562-1564