Keine Anwendbarkeit des KSchG in Betrieben mit nicht mehr als 10 Neu-Arbeitnehmern und weniger als 5,25 Alt-Arbeitnehmern

2006

Der Beitrag von Dr. Alexander Insam und Oliver Zöll zeigt am und ergänzend zum Urteil des LAG Hamburg vom 1. 9. 2005, warum das KSchG gem. § 23 Abs. 1 Satz 2, 3 KSchG keine Anwendung findet, wenn die Zahl der Alt-Arbeitnehmer unter den Schwellenwert von 5,25 sinkt. Gleichzeitig wagen die Autoren einen Ausblick auf die Revisionsentscheidung des BAG.

DB 2006, S. 726-728

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