"Die Möglichkeit, ein in einem Pensionsvertrag vorgesehenes, etwaiges künftiges Angebot des Arbeitgebers auf Vertragsänderung (hier: Kapitalabfindung statt monatliche Rentenzahlung) anzunehmen, ist als bloße rechtsgeschäftliche Handlungsmöglichkeit nicht pfändbar."
In der Anmerkung von unserem Experten Tony Meyer erfahren Sie mehr zum BGH, Beschluss vom 23. Juni 2021 (VII ZB 15/18, LG Wiesbaden).