"Die AGB-Klausel, nach der für Guthaben ab 5.000,01 Euro ein Verwahrentgelt von 0,7 % p.a. zu bezahlen ist, ist wirksam. Sie unterliegt nicht der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB, weil es sich um eine Preishauptrede handelt."
Unser Experte Tony Beyer informiert in diesem Fachbeitrag über den Beschluss des Oberlandesgericht Dresden vom 18. Januar 2022 (8 U 1389/21).