[] GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten hat durch Arab Investments Limited, London betreute Fondsgesellschaften beim Kauf und der Finanzierung von drei hochwertigen Immobilien in Deutschland mit einem Investitionsvolumen von rund 260 Mio. Euro beraten.
Die Federführung der Transaktionen auf Käuferseite hatte GÖRG-Partner Daniel Seibt inne, der von einem Team aus Spezialisten der Bereiche Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht sowie Bank- und Finanzrecht der Sozietät unterstützt wurde.
Im Zuge der Transaktionen übernahmen die nach den Grundsätzen des islamischen Rechts, der Schariah, investierenden Gesellschaften das 15.000 m² große Einkaufszentrum Sankt Annen Galerie in Brandenburg/Havel vom Berliner Projektentwickler Dr. Harald Gerome Huth, Inhaber der Berliner High Gain House Investments HGHI. Das Investitionsvolumen betrug rd. 55 Mio Euro. Zudem ging der Berliner Büro-, Hotel- und Wohnkomplex "Quartier am Auswärtigen Amt" vom Verkäufer Züblin Projektentwicklung für rd. 58 Mio. Euro in den Besitz der Fondsgesellschaft über.
„Zum Jahresende 2009 konnten die Kaufpreiszahlungen nach langwierigen und komplexen Verhandlungen zur Zufriedenheit unseres Mandanten erfolgreich zum Abschluss gebracht werden", so Seibt.
Als gesichert gilt auch der Erwerb des von HLG Projektmanagement und der IKB Projektentwicklung entwickelten Shoppingcenters Tempelhofer Hafen in Berlin. Der Kaufpreis für die 24.700 m² große Immobilie beträgt rd. 145 Mio. Euro. Der Darlehensvertrag hierzu wurde bereits abgeschlossen. Das Closing der Transaktion erfolgt voraussichtlich im ersten Halbjahr 2010.
Finanziert werden die beiden share deal-Transaktionen zum Erwerb der Einkaufzentren Sankt Annen Galerie und Tempelhofer Hafen von der Eurohypo Düsseldorf. Kreditgeber für das Quartier am Auswärtigen Amt ist die österreichische Hypo-Investmentbank-Gruppe.
GÖRG berät Arab Investments bereits seit 2006 fortlaufend bei dem Erwerb und der schariakonformen Finanzierung von Bestandsimmobilien und Projektentwicklungen, wobei der Erwerb in der Regel durch share deals erfolgt. Zur Realisierung der Scharia-Konformität zu beachten sind hierbei insbesondere die islamischen Regeln des allgemeinen Zinsverbots, des Verbots der Spekulation und des Verbots des Glücksspiels. Unsere Expertise in diesem Bereich erlaubt es uns, für unseren Kunden schnell und zuverlässig zu agieren und eine erfolgreiche Beratung sicherzustellen.