Sehr geehrte Damen und Herren,
der erste Newsletter des Jahres 2016 beschäftigt sich zu Beginn mit der möglichen Beschäftigung von Flüchtlingen, die von Unternehmen vielfach angestrebt wird.
Sodann setzen wir uns mit der aus Arbeitgebersicht erfreulichen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz zur Befristung von Arbeitsverträgen mit Profisportlern auseinander. Konkret ging es um den Fall "Heinz Müller", dem ehemaligen Torwart des Fußballbundesligavereins Mainz 05. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat die Entfristungsklage anders als noch die Vorinstanz zurückgewiesen und damit klargestellt, dass Sachgrundbefristungen mit Profisportlern zumindest im Bereich Fußball möglich und zulässig sein können.
Des Weiteren gehen wir der Frage nach, ob Betriebsratsmitglieder abgemahnt werden können, wie es Gegenstand einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts war. Von großer praktischer Relevanz sind ferner Fragen der Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz und zur Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Regelungen auf
Fremdgeschäftsführer einer GmbH. Mehr und mehr zeichnet sich im letzteren Bereich eine Trendwende ab, die dem Geschäftsführer mehr Schutz bietet.
Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit bei Fragen.
Mit besten Grüßen
Ihr GÖRG Arbeitsrechts-Team