Neuigkeiten aus dem Bereich Arbeitsrecht

22.04.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

der erste Newsletter des Jahres 2016 beschäftigt sich zu Beginn mit der möglichen Beschäftigung von Flüchtlingen, die von Unternehmen vielfach angestrebt wird.

Sodann setzen wir uns mit der aus Arbeitgebersicht erfreulichen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz zur Befristung von Arbeitsverträgen mit Profisportlern auseinander. Konkret ging es um den Fall "Heinz Müller", dem ehemaligen Torwart des Fußballbundesligavereins Mainz 05. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat die Entfristungsklage anders als noch die Vorinstanz zurückgewiesen und damit klargestellt, dass Sachgrundbefristungen mit Profisportlern zumindest im Bereich Fußball möglich und zulässig sein können.

Des Weiteren gehen wir der Frage nach, ob Betriebsratsmitglieder abgemahnt werden können, wie es Gegenstand einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts war. Von großer praktischer Relevanz sind ferner Fragen der Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz und zur Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Regelungen auf
Fremdgeschäftsführer einer GmbH. Mehr und mehr zeichnet sich im letzteren Bereich eine Trendwende ab, die dem Geschäftsführer mehr Schutz bietet.

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit bei Fragen.
Mit besten Grüßen
Ihr GÖRG Arbeitsrechts-Team

Newsletter Icon

Keine Neuigkeiten verpassen.

Zur Newsletter-Anmeldung

Hände die etwas in eine Laptop Tastatur eingeben

Einige der von uns gesetzten Cookies dienen dazu, bestimmte Funktionen unserer Webseiten zu ermöglichen, insbesondere zur Steuerung des Cookie-Banners (damit dieses bei Ihren erneuten Besuchen nicht immer wieder angezeigt wird). Diese Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, insbesondere nicht Ihre IP-Adresse. Andere Cookies, die zu Analysezwecken gesetzt werden (siehe hierzu auch den Abschnitt „Web-Analyse-Tools“), helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unseren Webseiten interagieren. Diese Cookies dienen dazu, die Nutzung unserer Webseiten statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes auszuwerten. Die Analyse-Cookies werden bis zu 13 Monate gespeichert.

Datenschutzerklärung