Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem letzten Newsletter im Jahr 2016 beschäftigen wir uns mit dem zum 01. Januar 2017 in Kraft tretenden Gesetz zur Flexirente. Weiterhin thematisiert der Beitrag "Ausschlussfrist und Mindestlohn" die mögliche Übertragbarkeit einer Entscheidung des BAG zum Mindestentgelt in der Pflegebranche auf das MiLoG.
Unter anderem besprechen wir außerdem eine Entscheidung zur Anrechenbarkeit von Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn. Ein weiterer Beitrag beschäftigt sich mit dem kürzlich medienrelevanten Zuliefererstreit bei VW und der Frage, ob die Voraussetzungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld vorliegen.
Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit bei Fragen.
Mit besten Grüßen
Ihr GÖRG Arbeitsrechts-Team