"Mit der Schaffung des Sanierungsverfahrens nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) wurde auch das SchVG angepasst. Wesentliche Regelungen zum Insolvenzverfahren gelten entsprechend für das StaRUG-Verfahren."
Unsere Experten Dr. Christian Becker und Dr. Lutz Pospiech informieren in diesem Fachbeitrag, über die die mögliche Bestellung eines gemeinsamer Vertreter nach § 19 VI SchVG i.V.m. § 19 II 2 SchVG.